Allerdings erklärte das Gericht 6205 Klagen für unzulässig, da anhand der eingereichten Unterlagen nicht sichergestellt werden könne, dass die Klägerinnen das vom TÜV zertifizierte Prothesenmodell trugen. Weiteren 13 456 Klägerinnen sprach das Gericht vorläufig 3500 Euro Schadenersatz zu und ordnete weitere medizinische Untersuchungen an.
Damit bestätigte das Berufungsgericht in weiten Teilen eine Entscheidung des Handelsgerichts von Toulon aus dem Jahr 2017. Das Gericht hatte damals den TÜV Rheinland zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20 000 Klägerinnen verurteilt. Der TÜV Rheinland musste den Frauen damals bereits vorläufig den Schadenersatz zahlen.
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