Bereits im März hatte die Bundesregierung ein weitreichendes Hilfspaket beschlossen, um Familien, Unternehmen und Selbstständige finanziell zu unterstützen. Am Donnerstag einigte sich der Bundestag nun auf weitere finanzielle Hilfsmaßnahmen, um die Auswirkungen der Corona-Krise einzudämmen. Der Bundesrat muss diesen Änderungen noch zustimmen.
Bund beschließt weitere finanzielle Hilfen – Maskenpflicht bleibt
Wichtig zu wissen: Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen Bundesländern, die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind bis mindestens 5. Juni in Kraft – allerdings mit einigen Lockerungen.
Höheres Kurzarbeitergeld
Der Bundestag hat Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Nach dem neuen Gesetz soll das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die sich zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit befinden, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent steigen. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit soll das Geld auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen.
Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 77 beziehungsweise 87 Prozent. Die Änderungen gelten, so die Bundesregierung, bis Jahresende.
Außerdem gelten für Arbeiter in Kurzarbeiter nun erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten. Die Bundesregierung beschloss, dass Kurzarbeitende aller Berufe von 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen dürfen. Damit ist die bisherige Beschränkung auf systemrelevante Berufe aufgehoben.
Mehr Corona-Tests geplant
Der Bundestag stimmte außerdem einem Gesetz zu, das die Tests für Covid-19 ausweiten soll. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll die Tests bezahlen. So kann etwa in Pflegeheimen künftig stärker getestet werden. Auch die Meldepflicht ändert sich: Künftig sollen auch Genesungen und negative Testergebnisse gemeldet werden. "Unser Ziel ist dabei, das Pandemiegeschehen besser einschätzen zu können", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Sonderleistung für Pflegepersonal
Beschäftigte in der Altenpflege soll außerdem eine einmalig gestaffelte Sonderleistung erhalten, die durch die soziale Pflegeversicherung finanziert wird. Die höchste Prämie beträgt 1.000 Euro und steht Vollzeitbeschäftigten in der direkten Pflege und Betreuung zu. Arbeitgeber und Bundesländer könnten den Bonus laut Bund auf bis zu 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei aufstocken.
Die Prämie soll auch für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften gelten.
Auch für pflegende Angehörige gibt es eine Neuerung: Wer kurzfristig selbst pflegebedürftige Angehörige pflegt, kann sich hierfür jetzt länger von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Bislang sah die Gesetzeslage dafür zehn Tage vor. Nun sind es 20 Tage, für die das Pflegeunterstützungsgeld ausgezahlt wird. Das Pflegeunterstützungsgeld ist die Lohnfortzahlung für Beschäftigte, die kurzfristig einen Pflegefall übernehmen.
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