Um seltener oder am besten nie von unerlaubten Werbeanrufen ohne vorherige Zustimmung (Cold Calls) belästigt zu werden, kann es zum einen helfen, in keinem Telefonverzeichnis zu stehen. Zum anderen sollte man sehr zurückhaltend damit sein, die eigene Telefonnummer bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen anzugeben, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Dort sollte man die Telefonnummer am besten nur dann preisgeben, wenn es nicht anders geht, etwa bei einer eine Pflichtangabe. Dann gilt es aber auch, der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall zu widersprechen.
Datenverarbeitung für Werbung nicht zustimmen
Solche Klauseln werden den Angaben zufolge meist unter "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" sowie im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und gerne überlesen. Immerhin: Eine Zustimmung kann auch noch im Nachhinein widerrufen werden, etwa auch mit einem Musterbrief der Verbraucherschützerinnen.
Es kann auch passieren, dass Cold Calls durch automatisiertes Durchprobieren von Wählcomputern auf dem eigenen Telefon landen, was natürlich nicht minder illegal ist. Dann legt man am besten gleich auf oder sagt in einem Gespräch am besten nie "Ja".
Verhängnisvolles "Ja"?
Denn damit könnten betrügerische Anrufer unter Umständen das Gespräch so zusammenschneiden, dass es am Ende nach einer Vertragszustimmung klingt. Dann muss man sich vielleicht noch damit herumschlagen, einen untergeschobenen Vertrag abzuwehren.
Aber immerhin ist das möglich: Denn am Telefon geschlossene Verträge bedürfen einer nachträglichen schriftlichen Genehmigung und können binnen 14 Tagen widerrufen werden. Dazu bieten die Verbraucherschützer ebenfalls einen Musterbrief an.
Meldung an Bundesnetzagentur sinnvoll
Cold Calls kann und sollte man zudem der Bundesnetzagentur melden. Dafür gibt es einen eigenen Bereich auf dem Online-Verbraucherportal der Behörde. Denn die Bundesnetzagentur kann Strafen gegen Unternehmen verhängen oder auch Rufnummern abschalten.
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