2021 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. ÖKO-TEST stellt die wichtigsten Änderungen für Verbraucher alphabetisch geordnet vor und erklärt, was teurer oder billiger wird und wer von den Gesetzesänderungen profitieren wird.
BAföG: Mehr Studenten förderberechtigt
Verdienen die Eltern weniger als einen bestimmten Betrag, haben Kinder, die sich im Studium oder in einer Ausbildung befinden, Anspruch auf BAföG. Im Herbst 2021 steigen die Einkommensgrenzen für Eltern um sechs Prozent. Durch den hohen Sprung werden viele Studenten, die bislang keine Ausbildungsförderung beantragen konnten, ein Anrecht auf BAföG erhalten.
CO2-Steuer: Benzin, Diesel und Heizöl werden teurer
Der Gesetzgeber erhebt ab 2021 eine neue Zusatz-Steuer auf mineralölbasierte Brennstoffe wie Diesel, Benzin oder Heizöl. Die sogenannte CO2-Steuer basiert auf einem festen Preis pro emittierter Tonne Kohlenstoffdioxid, der von Jahr zu Jahr steigen soll.
Bei Benzin macht das voraussichtlich einen Aufpreis von sieben Cent pro Liter aus, bei Diesel und Heizöl liegen die Schätzungen bei acht Cent. Ziel der neuen Steuer: Fossile Brenn- und Kraftstoffe sollen unattraktiver werden.
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Einwegplastik: To-go soll gehen
Einwegplastik wird ab Juli 2021 verboten: Betroffen ist vor allem die To-go-Branche – Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen sowie Styroporbehälter für Speisen und Getränke sind dann tabu, ebenso Wattestäbchen und Luftballonstäbe. Herstellern, die weiter entsprechendes Einwegplastik abgeben, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. ÖKO-TEST hat bereits kritisiert, dass Plastikbecher weiter erlaubt bleiben.
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Elternzeit und Elterngeld
Das Elterngeld wird neu geregelt, damit junge Eltern mehr Flexibilität bekommen. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 auf die Welt kommen, gilt dann unter anderem: Die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit wird um zwei Stunden auf 32 Stunden pro Monat erhöht – wer mehr arbeitet, kann kein Elterngeld erhalten. Die Monatsangabe bezieht sich dabei auf den jeweiligen Lebensmonat des Kindes, nicht auf den kalendarischen Monat.
Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen zu früh auf die Welt kommen, erhalten zudem einen weiteren Monat Elterngeld.
Grundfreibetrag steigt auf 9.744 Euro
Der Grundfreibetrag erhöht sich um 336 Euro auf 9.744 Euro. Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags muss nicht versteuert werden. Dadurch verschieben sich auch die Grenzen für die Berechnung der Einkommensteuer. Parallel steigt der Unterhaltshöchstbetrag auf den gleichen Wert.
Grundrente: Mehr Rente für Geringverdiener
Beziehen Menschen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, nur eine geringe Rente, wird diese zukünftig auf die sogenannte Grundrente aufgestockt. Damit sollen Rentner so viel zusätzliches Geld erhalten, dass sie keine Grundsicherung beantragen müssen.
Der maximale Grundrenten-Zuschlag wird 418 Euro (brutto) im Monat betragen. Ob Betroffene einen Anspruch auf die Grundrente haben, wird laut Verbraucherzentrale automatisch geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Kfz-Steuer: Höhere Steuern für klimaschädliche Autos
Ab 2021 wird der CO2-Ausstoß bei neu zugelassenen Fahrzeugen stärker berücksichtigt. Vor allem für SUVs und Sportfahrzeuge verteuert sich dann die Kfz-Steuer. In Relation zu den vergleichsweise hohen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge ist die Mehrbelastung allerdings gering. Käufer von Fahrzeugen, die nur wenige Schadstoffe emittieren, erhalten einen Steuerfreibetrag von 30 Euro.
Kindergeld: 15 Euro mehr pro Kind und Monat
Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Kind und Monat auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, auf 225 Euro für das dritte Kind und auf je 250 Euro für alle weiteren Kinder. Parallel dazu werden die Freibeträge für Kinder um insgesamt 576 Euro auf 8.388 Euro erhöht.
Der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld erhalten, erhöht sich zum 1. Januar 2021 um 20 Euro. Er beträgt dann bis zu 205 Euro pro Kind im Monat.
Mindestlohn: 15 Cent mehr pro Stunde
Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Die nächste Erhöhung erfolgt im Juli 2021, dann steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro. Ausnahmen bleiben aber bestehen: So erhalten beispielsweise Auszubildende, Selbstständige, Langzeitarbeitslose oder Ehrenamtliche nach wie vor keinen Mindestlohn.
Pendlerpauschale: 5 Cent mehr ab Kilometer 21
Die Pendlerpauschale steigt auf 35 Cent pro Kilometer – allerdings nur für Fahrer, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegen – und auch dann nur für alle darüber hinausgehenden Kilometer. Für Kilometer 1 bis 20 gelten weiterhin 30 Cent.
Solidaritätsbeitrag fällt für 9 von 10 weg
Zum Jahreswechsel steigen die Freigrenzen für den Solidaritätsbeitrag, sodass nur noch wenige Deutsche die Abgabe leisten müssen. Der sogenannte Soli betrug bislang 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommenssteuer und musste von Arbeitnehmern und Selbstständigen getragen werden.
Die Freigrenze steigt 2021 von derzeit 972 Euro auf 16.956 Euro Steuerzahlung (bei Einzelveranlagung), was einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro entspricht. Schätzungen zufolge werden damit nur noch zehn Prozent aller bisherigen Zahler den Soli entrichten müssen.
Umsatzsteuer steigt wieder
Die reduzierte Umsatzsteuer von 5 Prozent bzw. 16 Prozent, die als Konjunkturhilfe während der Coronakrise gedacht war, wird ab 1. Januar 2021 wieder auf die alten Werte von 7 Prozent bzw. 19 Prozent steigen.
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