Wenn Sie das nächste Mal im Restaurant sind, bestellen Sie mal ein Mineralwasser und achten Sie darauf, was passiert und was Sie schließlich serviert bekommen.
Denn: Es gibt erstaunlich genaue Vorgaben dazu, was ein Gastronom Ihnen in diesem Fall anbieten darf und was nicht. Festgehalten ist das in einem Gesetz mit dem Namen "Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser" (hier im Volltext), das der Gesetzgeber erstmals im Jahr 1984 verabschiedet hat.
In dieser Verordnung ist unter anderem geregelt, wie Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser beschaffen sein müssen und wie sie abzufüllen und zu kennzeichnen sind. Die wichtigsten Unterschiede: Quellwasser ist Wasser, das direkt an der Quelle gewonnen wird, Mineralwasser muss zusätzlich bestimmte (Mindest-)Mengen an Mineralien aufweisen. Tafelwasser ist Trinkwasser, das künstlich aus verschiedenen Wasserquellen zusammengemischt werden darf und das oft mit Mineralien versetzt wird.
Mineralwasser darf nicht ins Glas …
In der erwähnten Mineral- und Tafelwasser-Verordnung findet sich auch – im Abschnitt "Straftaten und Ordnungswidrigkeiten" – der folgende Abschnitt (hier gekürzt wiedergegeben): "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig natürliches Mineralwasser nicht am Quellort abfüllt oder nicht in Fertigpackungen in den Verkehr bringt."
Für durstige Restaurantbesucher ist vor allem der letzte Halbsatz ausschlaggebend: Mit "Fertigpackungen" sind hier Flaschen aus Glas, Plastik oder beispielsweise auch Tetra Paks gemeint, und der Begriff "in den Verkehr bringen" bedeutet in Bezug auf die Gastronomie schlicht: anbieten oder verkaufen.
Das heißt, dass "echtes" Mineralwasser, wenn alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden sollen, nicht einfach im Glas an den Tisch gebracht werden darf. Ein Glas ist schließlich keine Fertigpackung. Wer ausdrücklich Mineralwasser bestellt, soll so direkt wie möglich aus der Quelle trinken, wozu es offensichtlich Flaschenwasser braucht. So will es zumindest der Gesetzgeber. Für Fruchtsäfte, Schorlen, Softdrinks und Co. existieren keine vergleichbaren Bestimmungen.
… Tafelwasser aber schon
Für Gastronomen gibt es glücklicherweise eine einfache Möglichkeit, trotzdem Sprudelwasser im Glas oder in der Karaffe zu verkaufen. Sie können es als "Tafelwasser" anbieten, dann gelten niedrigere gesetzliche Anforderungen.
Wer im Restaurant Tafelwasser ordert, erhält normalerweise aufgesprudeltes Leitungswasser. Oder auch mal "echtes" Mineralwasser, das dann aber gewissermaßen anonym ins Glas und an den Tisch kommt.
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