In weniger als zwei Wochen wählt Deutschland einen neuen Bundestag – und langsam flattern die ersten Briefwahlunterlagen in die Briefkästen. Wie funktioniert die Stimmabgabe per Brief? Und wer zahlt eigentlich das Porto?
So läuft die Briefwahl ab
Um den Stimmzettel per Post zu erhalten, muss er zunächst beantragt werden. Alles, was dazu benötigt wird, sind die Angaben des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift. Das geschieht in der Regel bei der Gemeinde des eigenen Hauptwohnsitzes.
Ob der Antrag persönlich oder schriftlich, per Post, E-Mail oder sogar Fax gestellt wird, spielt dabei keine Rolle. Einige Gemeinden bieten das Formular auch online an. Auch der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann einfach ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Nachdem der Antrag gestellt wurde, kommen die Wahlunterlagen per Post nach Hause. Werden sie persönlich bei der Gemeinde abgeholt, dann kann auch direkt vor Ort gewählt werden.
Wichtig: Wird der Antrag für jemand anderen gestellt, muss das persönlich oder schriftlich mit einer unterschriebenen und gültigen Vollmacht erfolgen.
Wann der Brief kommt, hängt vom Zeitpunkt des Antrags und der Kommune ab. In einigen wurden die Stimmzettel bereits verschickt.
Bis wann muss Briefwahl beantragt werden?
Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, gestellt werden. Nur in Ausnahmefällen – etwa einer plötzlichen Erkrankung – ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Das müssen Wählerinnen und Wähler ausfüllen
Liegt der Zettel zu Hause, muss er ausgefüllt und richtig verpackt zurückgeschickt werden. Wählerinnen und Wähler erhalten einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt.
- Erststimme: Auf der linken Seite des Stimmzettels wird ein Kreuz gemacht. Mit diesem wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt.
- Zweitstimme: Auf der rechten Seite wird ebenfalls ein Kreuz gemacht. Mit diesem entscheidet man sich für eine Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen legen fest, wie viele Sitze die Parteien im Parlament bekommen.
- Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt.
- Auf dem Wahlschein muss eine Versicherung an Eides statt ausgefüllt werden. Dafür wird das Datum eingetragen und unterschrieben.
- Der Stimmzettelumschlag und der Wahlschein kommen dann zusammen in den roten Wahlbriefumschlag. Der wird zugeklebt und kann verschickt oder an der aufgedruckten Stelle abgegeben werden.
Bis wann muss der Brief abgeschickt werden – und wer zahlt das?
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel selbst muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr am Ziel eintreffen. Dafür empfiehlt die Bundesregierung, die Wahlzettel bei einem Versand innerhalb von Deutschland mindestens drei Tage vor der Wahl bei der Post abzugeben.
Später eingegangene Briefwahlstimmen werden nicht mehr berücksichtigt. Das Risiko dafür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst. Wird es mit der Postzeit also knapp, lieber selbst einwerfen oder abgeben. Innerhalb von Deutschland muss der Brief nicht frankiert werden.
Ist dieses Jahr etwas anders?
Eigentlich nicht, aber der vorgezogene Wahltermin macht den Kommunen Zeitstress. "Wir haben erst seit vergangener Woche Stimmzettel, die Bürger können aber schon länger Briefwahl beantragen. Man musste also viele Anrufe beantworten und den Menschen erklären, dass wir ihnen noch gar nichts schicken konnten", sagte der Sprecher der Stadt Trier. "Alles, was sonst innerhalb von etwa sechs Wochen zu erledigen war, muss jetzt in zweieinhalb Wochen passieren."
"Die Herausforderungen werden bundesweit ähnlich sein und betreffen unter anderem die Postlauflaufzeiten, bei uns kam noch hinzu, dass es Streiks bei der Post gab", hieß es aus Neustadt an der Weinstraße. Außerdem sei ein Teil der Stimmzettel wegen Krankheitsfällen beim Dienstleister verspätet geliefert worden. Die Stadt empfiehlt wegen der Postlaufzeiten deshalb auch, die Wahlbriefe persönlich zurückzubringen und nicht mit der Post zu verschicken.
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