Gas-Soforthilfe: Online-Rechner zeigt zu erwartende Entlastung an

Autor: dpa; Redaktion (lw) | Kategorie: Geld und Recht | 07.12.2022

Dezember Soforthilfe: Online-Dienst berechnet tatsächliche Entlastung
Foto: Shutterstock/Corona Borealis Studio

Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Website einen Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem Sie überprüfen können, wie stark Sie im Dezember finanziell entlastet werden. Sie benötigen dafür Ihre letztjährigen Verbrauchsdaten sowie die aktuellen Energiepreise Ihres Anbieters.

Gaskunden können ihre Entlastung durch die Dezember-Soforthilfe ab sofort mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale berechnen. "Mit unserem Online-Rechner sehen Verbraucher:innen schon jetzt, wie hoch ihre tatsächliche Entlastung sein wird", hieß es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale.

Die Abschlagszahlungen von Gaskunden werden im Dezember in einem zweistufigen Verfahren vom Bund übernommen. "Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen, mit der Jahresrechnung wird aber noch einmal genau nachgerechnet", sagte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christina Wallraf.

Rechner ermittelt die Gas-Entlastung

Für die Berechnung brauchen Verbraucher …

  1. die Zahlen aus ihrer letzte Jahresabrechnung,
  2. ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022
  3. sowie ihren Grundpreis.

Mieter können den Preis bei ihrem Vermieter erfragen. Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich wird der anteilige Grundpreis für Dezember erstattet. Bei Mieterinnen und Mietern kommt die Entlastung allerdings zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, also im neuen Jahr, an.

Die Entlastungen sollen automatisch bei den Kunden landen. Wenn Verbraucher ihrem Gaslieferanten etwa eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen sie nichts weiter tun. "Sie sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde, oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben", heißt es dazu bei der Verbraucherzentrale. Falls dies nicht geschehe, sollten die Gaskunden ihren Versorger davon schriftlich in Kenntnis setzen.

Der Online-Rechner berechnet ausschließlich die Gas-Entlastung. Die Dezember-Soforthilfe gilt aber auch für Fernwärmekunden.

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