Dürren und Waldbrände oder Starkregen und Fluten: Die Klimakrise hat bereits jetzt weitreichende Folgen für Umwelt, Natur, Wirtschaft und Gesundheit.
Deutschland soll künftig besser auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereitet werden. Nun hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet: Das sogenannte Klimaanpassungsgesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die von Ländern und Kommunen umgesetzt werden sollen. Außerdem hat sich die Bundesregierung verpflichtet, bis Ende 2024 eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist Klimaanpassung überhaupt?
Mithilfe von Klimaanpassung soll Vorsorge getroffen werden vor den Folgen des Klimawandels, die sich nicht mehr vermeiden lassen, zum Beispiel Wetterextreme wie Dürren, Starkregen oder Hitzephasen.
Konkret heißt das zum Beispiel: möglichst wenig Flächen zu versiegeln, damit das Regenwasser abfließen kann und es nicht zu Überschwemmungen kommt. Oder mehr Schattenplätze in Städten zu schaffen, um Menschen vor Hitze zu schützen.
Warum braucht es das Klimaanpassungsgesetz?
"Wir werden den Klimawandel nur noch begrenzen können", so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts. "Die globalen Temperaturen werden wahrscheinlich um über zwei Grad ansteigen. Deswegen ist Klimaanpassung mittlerweile ein ebenso wichtiges Stichwort wie Klimaschutz selbst."
Extremwetterereignisse wie die Flutkatastrophe im Westen Deutschlands vor rund zwei Jahren sorgen bereits jetzt für Zerstörungen und Tote. Eine Studie im Auftrag der Bundesregierung hat ergeben, dass diese Schäden mehr als 40 Milliarden Euro verursacht haben. Auf Deutschland könnten durch die Erderwärmung bis 2050 Kosten von bis zu 900 Milliarden Euro zukommen.
Was ist der Kern des Klimaanpassungsgesetzes?
- Bis Ende 2024 will die Bundesregierung eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegen. Das wäre noch vor der nächsten Bundestagswahl.
- Außerdem sollen die Bundesländer verpflichtet werden, ebenfalls eigene Anpassungsstrategien zu erarbeiten. Einige Bundesländer haben dies bereits getan.
- Wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfes ist das sogenannte Berücksichtigungsgebot: Demnach soll künftig beim Planen und Entscheiden immer auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen der Klimawandel auf die Planungen haben könnte. Also beispielsweise vor dem Bau von Gebäuden zu beachten, ob dort Überschwemmungen drohen könnten.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner, kritisierte, das Berücksichtigungsgebot müsse nicht nur für Grundstücke des Bundes, sondern auch für den privaten Sektor gelten.
Wer ist von dem Gesetz betroffen?
Die Klimaanpassung ist zum großen Teil Aufgabe der Bundesländer. Daher kann die bundesweite Strategie nur einen Rahmen vorgeben.
Auch den Kommunen kommt bei der Klimaanpassung eine zentrale Rolle zu. Schließlich liegen Straßen, Kanalisation, öffentliche Gebäude oder Krankenhäuser oftmals in kommunaler Hand.
Was kostet das?
Billig wird es nicht. Der Deutsche Städtetag verweist auf die Notwendigkeit erheblicher Investitionen – und forderte mehr Unterstützung.
"Bund und Länder schätzen den Finanzbedarf für Klimaanpassungsmaßnahmen in Ländern und Kommunen bis 2030 auf insgesamt 55 Milliarden Euro und den Personalbedarf für die Umsetzung auf 16 200 Stellen", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. "Mit den bestehenden Förderprogrammen ist es unmöglich, diese nötigen Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Bund und Länder müssen deshalb mehr Verantwortung übernehmen."
Wer soll die Anpassung bezahlen?
Die Finanzierung ist ein Knackpunkt des Gesetzes. Denn der Bund kann Kommunen nicht direkt finanzieren, das geht bislang nur bei Modellprojekten. Doch Maßnahmen zur Klimaanpassung – wie beispielsweise eine Deichrückverlegung – können schon mal 20 Jahre in Anspruch nehmen. Auch wenn das Gesetz 2024 in Kraft treten soll, könnte eine Finanzierung daher erst in der nächsten Legislaturperiode klar sein.
Das Bundesumweltministerium bestätigt der dpa, dass den Kommunen bislang eine verlässliche Finanzierung für ihre Klimaanpassung fehlt. Doch die Aufgabe sei "zu umfangreich und herausfordernd, als dass sie ohne Hilfe des Bundes bewältigt werden könnte – sowohl, was die Finanzierung, aber auch was die überregionale Koordinierung von Maßnahmen angeht", so ein Sprecher.
Wie eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung von Klimaanpassung durch Bund und Länder gelingen kann, werde mit der Umweltministerkonferenz diskutiert.
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