Im Schnitt verbrauchte jeder Deutsche im Jahr 2022 rund 212 Kilogramm Papier. Laut einer Schätzung des Bayerischen Umweltministeriums und der Verbraucher Initiative e.V. landete davon bis zu 50 Kilo in Form von unverlangter Reklame in unseren Briefkästen.
Das ist eine Menge Papier, die sich leicht einsparen ließe. Schließlich sind die meisten Verbraucher nicht besonders erpicht auf die vielen unerwünschten Sendungen. Doch wie wehrt man sich gegen Werbepost?
"Keine Werbung"-Aufkleber
Tipp 1: Die wichtigste und effektivste Maßnahme gegen unerwünschte Werbepost: Bringen Sie einen Aufkleber mit der Aufschrift "(Bitte) Keine Werbung" an Ihrem Briefkasten an.
Wohnen Sie in einer Mietswohnung, können Sie auch Ihre Hausverwaltung nach einem entsprechenden Aufkleber fragen.
Einträge in die Robinson-Listen
Tipp 2: In seiner Klima-Broschüre rät das Bayerische Umweltministerium neben "Keine Werbung"-Aufklebern auch zu einem Eintrag in sogenannte Robinson-Listen.
Das kann Verbraucher nicht nur vor unaufgeforderten Werbesendungen und Werbeanrufen schützen, sondern auch dazu beitragen, dass insgesamt weniger Werbepost produziert wird. Denn: Seriöse Werbeunternehmen gleichen ihre Verteiler mit der Robinsonliste ab und adressieren eingetragene Haushalte nicht mehr.
Zurzeit bieten sowohl der Interessenverband Deutsches Internet e.V. (IDI) als auch der Deutsche Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) einen Eintrag in ihre separaten Robinson-Listen an. 2022 umfasste die DDV-Liste nach eigenen Angaben rund 1,2 Millionen Einträge, die Liste des IDI führt zurzeit nach eigenen Angaben 2,9 Millionen Einträge.
Kataloge & Co. müssen aktiv abbestellt werden
Tipp 3: Aber: Der Eintrag in eine Robinson-Liste hilft nur gegen Werbung von Unternehmen, die ihre Daten überhaupt mit den Sperrlisten abgleichen. Und: Er schützt auch nicht gegen Werbesendungen von Unternehmen, zu denen Sie bereits eine Geschäftsbeziehung unterhalten.
Wenn Sie also z.B. Kataloge oder Werbung ("Dialogpost") von Unternehmen bekommen, bei denen Sie bereits Kunde waren bzw. sind, müssen Sie diese Firmen aktiv auffordern, ihre Werbung einzustellen. Dazu reicht oft eine E-Mail.
Datenverarbeitung aktiv widersprechen
Tipp 4: Wenn ein Unternehmen Ihnen personalisierte Werbepost schickt, auf der persönliche Daten wie Ihre Adresse zu finden sind, Sie zu der Firma aber keine Vertragsbeziehung unterhalten (also dort z.B. nie etwas bestellt haben), ist die Werbung in der Regel unzulässig.
Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Sie in der Vergangenheit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Dieser Zustimmung zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit widersprechen: Die Verbraucherzentrale stellt dazu einen praktischen Musterbrief zur Verfügung. Auch hier kann eine E-Mail oft helfen.
Können Sie sich nicht erklären, woher das Werbeunternehmen Ihre persönlichen Daten hat, fragen Sie einfach nach. Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen, die Herkunft der Daten auf Anfrage offenzulegen.
Wenn nichts hilft: Offizielle Beschwerde
Tipp 5: Wollen Sie sich beschweren, dass ein Unternehmen Ihre Daten unrechtmäßig nutzt, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden: Dazu finden Sie hier eine Übersicht aller Landesdatenschutzbehörden.
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Mit Material der dpa.