Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Gerichtserfolg erzielt: Das Landgericht Amberg hat Netto Marken-Discount dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen (AZ: 41 HK O 737/23). Bei einem vorausgegangenen Testbesuch der DUH wurde die seit mehr als zwei Jahren gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte daraufhin geklagt. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
DUH-Klage: Netto Markendiscount muss Elektroschrott pflichtgemäß zurückzunehmen
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagt dazu: "Supermärkte machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen sie endlich Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen in Umlauf gebrachten Produkte übernehmen."
Und weiter: "Umso erschreckender ist es, dass Netto Marken-Discount erst mit unserer Klage dazu gezwungen werden musste, sich an die gesetzliche Rücknahmepflicht zu halten. Dieses Verhalten ist kein Einzelfall: Ähnliche Urteile haben wir erst kürzlich gegen Aldi Nord, Aldi Süd sowie Lidl erstritten. Solange große Handelsunternehmen weiterhin einen Abwehrkampf gegen die Rücknahme alter Elektrogeräte führen und die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht handeln, werden wir weitere Tests in Supermärkten und Drogerien vornehmen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen. Jedes fachgerecht gesammelte und recycelte Elektrogerät spart Ressourcen ein, verhindert die Freisetzung von Schadstoffen und verringert Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus."
Sammelquote für Elektroschrott sinkt - trotz Rücknahmepflicht
Vorläufige Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register belegen eine im Jahr 2023 weiter abgesunkene Sammelquote für Elektroschrott von nur noch 29,7 Prozent, während die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt. Die EU hat deswegen bereits erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet.
Die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes verpflichtet seit dem 1. Juli 2022 auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, reichen schon elektrische Zahnbürsten im Angebot.
Konkret müssen die Händler Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge – also etwa Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones – auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art.