Lang und unverständlich: So lesen Sie AGB leichter

Autor: dpa, Redaktion (lw) | Kategorie: Geld und Recht | 25.01.2023

Lang, unverständlich, klein gedruckt: So lesen Sie AGB leichter
Foto: Shutterstock/Olena Yakobchuk

Seien Sie mal ehrlich: Lesen Sie vor jedem Vertragsschluss penibel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Wohl kaum. Verbraucherexperten empfehlen das aber – und geben Tipps, wie es einfacher geht. 

Wollen Sie eine Reise buchen, ein Konto eröffnen oder online shoppen, müssen Sie in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen des Vertragspartners akzeptieren, die auf Englisch "Terms of Service" (TOS) heißen. Darin geregelt sind zum Beispiel Liefer- und Zahlungsbedingungen, Storno-Regelungen, Haftung und Gewährleistung. Doch anstatt die AGB wirklich zu lesen, setzen viele nur den obligatorischen Haken. Doch das kann unangenehme Folgen haben.

Dabei ist so viel Aufwand gar nicht nötig, so das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Komplett durchlesen müsse man die AGB nämlich nicht, so die Experten. Es genüge, vor allem nach wichtigen Schlagworten wie etwa Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Mangel, Stornierung und Zahlungsbedingungen zu suchen und die entsprechenden Punkte genau zu prüfen.

Prüfen Sie zentrale Schlagworte in den AGB

Dazu folgende Tipps:

  • Überfliegen Sie zunächst den Text der AGB und orientieren Sie sich an den Überschriften. So können Sie die für Sie wichtigsten Abschnitte (z.B. zur Kündigung) erkennen.
  • Wissen Sie genau, wonach Sie suchen? Dann nutzen Sie die Suchfunktion (Strg+F), um entsprechende Stellen in den AGB ausfindig zu machen. Wichtig sind etwa Begriffe wie "Kündigung", "Widerruf" oder "Verlängerung".
  • Wenn etwas nicht in den AGB steht, das Ihnen wichtig ist: Fragen Sie unbedingt beim Unternehmen nach, bevor Sie zustimmen.
  • Je kostenintensiver ein Kauf oder Vertrag, desto gründlicher sollten Sie die Bedingungen lesen.

Welche AGB gelten nach einseitigen Änderungen?

Ändern sich die AGB im Nachhinein, gilt laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland bei vielen Verträgen weiterhin der Text, der bei Vertragsschluss bestätigt wurde. Denn: An geschlossene Verträge muss man sich halten – und kann sie nicht einfach einseitig abändern. Darum kann es sinnvoll sein, die AGB beim Kauf auf dem Computer abzuspeichern, um spätere Änderungen nachvollziehen zu können.

Anders sieht es bei laufenden Verträgen – wie zum Beispiel bei Bankgeschäften – aus: Hier gelten stets die aktuellen AGB. Deshalb muss der Kunde möglichen Änderungen auch aktiv zustimmen. Tut er das nicht, kann der Vertragspartner das Vertragsverhältnis kündigen.

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