Unternehmen in der EU sollen nach dem Willen des Europaparlaments künftig strenger darauf achten, dass ihre Produkte im Einklang mit Menschenrechten hergestellt werden. 366 Abgeordnete befürworteten am Donnerstag das geplante EU-Lieferkettengesetz, mit dem große Firmen entlang ihrer globalen Lieferketten für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in die Pflicht genommen werden sollen. Wie das Parlament weiter mitteilte, stimmten 225 Abgeordnete dagegen, 38 enthielten sich.
Menschenrechte und Umweltschutz sicherstellen
Der Richtlinienentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen. Geplant ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie dies nicht tun.
Ende vergangenen Jahres hatten sich die EU-Staaten bereits auf ihren Standpunkt zu dem Vorhaben festgelegt. Parlament und Mitgliedstaaten müssen sich nun noch auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen.
Die Abgeordneten wollen unter anderem mehr Unternehmen in das Lieferkettengesetz einbinden als ursprünglich geplant. So sollen die Vorgaben schon für Firmen in der EU mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten.
Deutsches Lieferkettengesetz ist (bislang) weniger streng
Ursprünglich war in dem Anfang 2022 vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommission vorgesehen, dass das Lieferkettengesetz zunächst nur Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und über 150 Millionen Euro Umsatz betreffen sollte. Strengere Regeln waren nur für Konzerne geplant, die in Sektoren arbeiten, bei denen das Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung höher ist – etwa die Textilindustrie, Bergbau oder Landwirtschaft.
Sollten die EU-Vorschriften in vergleichbarer Form umgesetzt werden, würden sie strenger ausfallen als das seit 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz, das hierzulande aktuell für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten gilt.
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