Moos, Tannenzapfen, Mistelzweige: Darf ich die Weihnachtsdeko aus dem Wald mitnehmen?

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Geld und Recht | 09.12.2024

Darf man Moos und Tannenzapfen beim Waldspaziergang mit nach Hause nehmen?
Foto: Shutterstock/puha dorin

Ein Spaziergang durch den Winterwald lädt zum Sammeln von Moos, Tannenzweigen und -zapfen ein, die zu Hause auf der Fensterbank eine hübsche Dekoration abgeben. Aber was darf man aus dem Wald überhaupt mitnehmen? Hier ein Überblick.

Die Versuchung ist groß: Im Wald wächst allerhand, was sich auch daheim im Wohnzimmer gut als winterliche Dekoration macht. Dass man seinen Weihnachtsbaum vor den Feiertagen nicht einfach im Wald schlagen darf, versteht sich (hoffentlich) von selbst. Aber was ist mit Tannenzapfen, Rinde und Moos? Ist es erlaubt, ein paar Tannenzweige oder Misteln mitzunehmen? 

Winterdeko im Wald sammeln: Was ist erlaubt?

Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Jedes Stück Wald hat einen Besitzer. Das können das Bundesland, die Gemeinde oder auch eine Privatperson sein. Diesem Besitzer oder der Besitzerin gehört prinzipiell alles, was sich in dem Waldstück befindet. Und nur der Waldbesitzer darf über die Dinge in seinem Wald verfügen. Das ist in den Landeswaldgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Damit ist es erstmal grundsätzlich verboten, Holz, Äste, Zweige, Moos oder Rindenstücke aus dem Wald mitnehmen.

Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?

Allerdings gibt es eine Ausnahme, nach der kleine Mengen allermeist toliert werden: Die "Handstraußregelung" aus dem Bundesnaturschutzgesetzt (§39 BNatSchG) erlaubt es Waldbesuchern, kleine Mengen Waldmaterial mitzunehmen:

"Jeder darf (...) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."

Die Betonung liegt dabei auf "geringen Mengen" und "für den persönlichen Bedarf".

Die Handstraußregel gilt allerdings nicht für Pflanzen, die forstwirtschaftlich angebaut werden, erklärt der Deutsche Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR). "So ist es verboten, Bäume und junge Setzlinge mitzunehmen." Einfach im Wald einen schönen Baum aussuchen und mitnehmen ist damit nicht erlaubt. Wer dabei erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe variiert von Bundesland zu Bundesland und kann (z.B. beim unerlaubten Fällen eines Baumes) bis zu 100.000 Euro betragen.

Für das gewerbliche Sammeln von Walderzeugnissen gilt laut DFWR: "Wer Holz, Tannenzapfen, Waldfrüchte, Pilze oder andere Dinge des Waldes zum Weiterverkauf sammeln möchte, braucht hierzu die Zustimmung des Waldbesitzers und ggf. auch eine Genehmigung der Naturschutzbehörde."

Nicht alle Moosarten dürfen aus dem Wald mitgenommen werden.
Nicht alle Moosarten dürfen aus dem Wald mitgenommen werden. (Foto: Shutterstock / Petra Schueller)

Darf ich im Wald Moos mitnehmen?

Auch bei Moos gilt die Handstraußregel: Kleine Mengen fürs Basteln zuhause oder die Dekoration der Weihnachtskrippe sind erlaubt.

Allerdings stehen einige Moosarten unter Naturschutz: Torfmoose, Weißmoose und Hainmoose sind vom Aussterben bedroht und dürfen nicht mitgenommen werden – auch nicht in kleinen Mengen. Da sich die verschiedenen Moossorten äußerlich stark ähneln, sollten Sie sich vorab kundig machen. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist das Mitnehmen aller Pflanzen verboten – und damit auch das Mitnehmen von Moos.

Misteln dürfen zu privaten Zwecken gepflückt werden – aber nur, wenn der Baum dabei nicht beschädigt wird. Mehr dazu erfahren Sie hier: Mistelzweig für die Weihnachtszeit: Was Sie über das Wintergrün wissen sollten.

Was darf ich aus dem Wald NICHT mitnehmen?

Diese Pflanzen dürfen Sie keinesfalls mitnehmen:

  • Pflanzen, die unter Naturschutz stehen
  • Sämtliche Pflanzen, die in Naturschutzgebieten wachsen
  • Bäume
  • Brennholz und Totholz
  • Forstlich angebaute Pflanzen
  • Äste und Zweige von forstlich angebauten Pflanzen
  • Setzlinge

    Auch diese Lebewesen und Teile von Tieren dürfen nicht mitgenommen werden:

    • Lebende Wildtiere
    • Tote Wildtiere
    • Nester
    • Eier
    • Federn
    • Geweihe 

    Warum wir den Wald schützen sollten

    Wälder sind die grüne Lunge unserer Erde. Sie haben einen großen Einfluss auf das Klima, sie schützen den Boden, regulieren den Wasserhaushalt und beherbergen 80 Prozent aller Pflanzen- und Tierarten (außerhalb der Ozeane).

    Die Wälder sind – mit allem, was darin wächst – ein empfindliches Ökosystem. Und alle Pflanzen haben in diesem System eine wichtige Funktion. Moose zum Beispiel schützen den Boden vor dem Austrocknen und bieten unzähligen Kleinlebewesen Unterschlupf und Nahrung. Nehmen Sie deshalb bitte immer nur kleine Mengen aus dem Wald mit und schädigen Sie das fragile Gleichgewicht nicht.

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