Pfandflaschen-Rückgabe: Diese Rechte sollten Sie kennen

Autor: dpa | Kategorie: Geld und Recht | 17.07.2023

Pfandflaschen-Rückgabe: Diese Rechte sollten Sie kennen
Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Annahme verweigert? Bei der Pfandrückgabe geht nicht immer alles glatt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber zumindest ihre Rechte kennen, um entsprechend reagieren zu können.

Der Gang zum Pfandautomaten ist selten eine Freude – mitunter sind die Schlangen lang, die Maschinen verstopft und stinkig. Umso ärgerlicher, wenn es dann auch noch bei der Annahme selbst zu Schwierigkeiten kommt. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen eindeutig, sagt Vanessa Schifano von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Mit platt gedrückten Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen etwa haben die Automaten häufig ihre Schwierigkeiten. Sie können das Pfandsymbol so nicht mehr auslesen und verweigern die Annahme. Ist allerdings ein Pfandsymbol zu erkennen, müsse das Personal die entsprechenden Verpackungen von Hand annehmen und das Pfand erstatten, sagt Schifano.

Kaputte Mehrwegflasche: Kein Recht auf Pfand

Bei Mehrwegflaschen sieht das anders aus: Ist die Flasche kaputt, müssen Händler dafür kein Pfand mehr ausbezahlen – immerhin kann die Flasche so nicht wiederbefüllt werden. Sind allerdings nur die Etiketten ab, macht das nichts aus. Der Grund: Bei Mehrwegflaschen gibt es laut Schifano kein gängiges Pfandsymbol. Sie sind vielmehr an ihrer Form oder einem entsprechenden Hinweis direkt auf der Flasche erkennbar.

Kleinere Kioske müssen nicht alles annehmen

Aber: Nicht jeder Händler muss auch jede Flasche annehmen, stellt Verbraucherschützerin Schifano klar. Wer etwa Getränke in Mehrwegflaschen verkauft, muss grundsätzlich nur dieselbe Art und Form zurücknehmen. In der Praxis sind aber besonders große Händler oft kulant und nehmen auch jene Flaschen zurück, die sie nicht selbst verkaufen.

Händler, die ausschließlich Einwegpfandflaschen oder -dosen verkaufen, müssen keine Mehrwegflaschen zurücknehmen. Wohl aber all jene Gebinde, die sie selbst in Umlauf bringen. Wer also nur Einwegpfandflaschen vertreibt, muss zwar all diese PET-Flaschen auch annehmen - egal welcher Form und Farbe. Die Annahme von Dosen aber kann er verweigern - und anders herum.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: "Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern, wie etwa Kioske oder kleinere Tankstellen, müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen", sagt Vanessa Schifano.

Bei Problemen zuerst den direkten Weg suchen

Übrigens: Ein kaputter Automat ist kein Grund für den Händler, die Annahme zu verweigern. Wer vergisst, seinen Pfandbon direkt an der Kasse abzugeben, hat drei Jahre Zeit, um ihn einzulösen. Eine kürzere Akzeptanz kommt in den Märkten immer mal wieder vor, ist aber eigentlich nicht zulässig. Und was ebenfalls nicht korrekt ist: Pfand nur unter der Bedingung auszahlen, dass auch wieder pfandpflichtige Getränke gekauft werden.

Wer im Markt trotzdem mal Probleme bei der Rückgabe seines Pfands hat, sollte sich zunächst an die Marktleitung wenden, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer auf diesem Weg nicht weiterkommt, sollte die zuständige Überwachungsbehörde informieren, die zum Beispiel Bußgelder verhängen kann. Wer die zuständige Behörde nicht in Erfahrung bringen kann, kann sich bei der nächsten Verbraucherzentrale darüber informieren.

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