Inzwischen haben sich fast 440.000 Besitzer von Diesel-PKWs der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern angeschlossen. "Das sprengt alle Erwartungen und zeigt: Die Wut auf Volkswagen ist riesengroß", so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Start des Mammut-Prozesses Ende September
Am 30. September 2019 startet das Mammut-Verfahren mit der mündlichen Anhörung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Ein Urteil ist erst in vier bis fünf Jahren zu erwarten, vermuten Experten. Noch bis einen Tag vor Verhandlungsbeginn können Diesel-Kunden der Klage beitreten. Die Verbraucherzentrale rät allerdings: "Da dieser Tag mit dem 29. September 2019 auf einen Sonntag fällt, ist unter Juristen umstritten, welche Auswirkungen dies auf den Fristablauf hat. Einige meinen sogar, dass deswegen die Frist bereits am Freitag den 27. September 2019 ablaufen könnte. Es ist daher sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen." Der Tag der mündlichen Verhandlung selbst ist zudem auch der letzte Termin, zu dem Sie sich aus dem Register abmelden können.
Nachteile für Diesel-Fahrer
Diesel-Fahrern drohen nicht nur Fahrverbote in den Städten, sondern auch der Wertverlust des Autos und womöglich Steuererhöhungen. Anfang November 2018 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Unterstützung vom ADAC Klage gegen VW eingereicht. Dieselkunden von VW, Audi, Seat und Škoda können sich der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen und sich in das Klageregister auf der Website des Bundesamtes für Justiz eintragen.
Sammelklage gegen VW
„Die Eintragung ist vor allem für diejenigen interessant, die sich gegen eine Einzelklage entschieden haben. Viele geschädigte Dieselfahrer haben bisher nicht die Zeit, die Risikobereitschaft, vielleicht auch nicht die Kosten aufbringen wollen, um individuell gegen Volkswagen zu klagen. Jetzt übernimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband das Prozessrisiko", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der die Klage gemeinsam mit dem ADAC führt.
So kommen Diesel-Fahrer zu ihrem Recht
Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet“, so der vzbv. Dabei wird es um die Frage gehen, ob der Kaufpreis bei Rückgabe des Fahrzeugs in voller Höhe ersetzt werden muss, ob eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen werden muss, und ob der Hersteller verpflichtet werden kann, Schadenersatz zu leisten.
„Mit der Einreichung der ersten Musterfeststellungsklage leistet der Verbraucherzentrale Bundesverband Pionierarbeit“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Wir setzen die neuen Klagemöglichkeiten, die uns der Gesetzgeber in die Hand gegeben hat, unverzüglich ein, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Schäden nicht mehr allein gelassen werden.“
Die Vorteile einer Sammelklage gegen VW
Bei einer Musterfeststellungsklage können sich gleich gelagerte Fälle zusammenschließen – so muss nicht jeder Kläger einzeln vor Gericht ziehen. Für Diesel-Besitzer ist die Klage ohne persönliches finanzielles Risiko: Sie ist kostenlos, und die Verbraucher müssen keine Prozesskosten tragen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Autos der Marken VW, Seat, Audi und Škoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1.2- 1.6- oder 2.0-Liter), für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Das Auto muss nach dem 1. November 2008 erworben worden sein.
Ob Ihr Auto betroffen ist, können Sie herausfinden, indem Sie die Fahrgestellnummer Ihres Pkw auf der Internetseite des Autoherstellers eingeben.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
Wenn Sie an der Musterfeststellungsklage teilnehmen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Überprüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Auto an der Musterklage teilnehmen können. Der vzbv stellt dazu einen Klagecheck zur Verfügung: Hier können Sie überprüfen, ob Ihr Fall grundsätzlich zur Musterklage passt.
- Tragen Sie sich danach gegebenenfalls in das Klageregister des Bundesamts für Justiz ein.
Definition der Verjährungsfrist ist umstritten
Momentan wird über die Berechnung der Verjährungsfrist gestritten. Eigentlich verjährte der Ersatzanspruch am 31. Dezember 2018. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Verjährungsfrist mit dem Einreichen der Musterfeststellungsklage gestoppt wurde. Es gibt aber auch eine andere Auslegung, die auf der Verjährungsfrist besteht, weil der Abgasskandal bereits im Jahr 2015 bekannt wurde. Es könnte sein, dass die Frage der Verjährung vor Gericht geklärt werden muss.
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