Steuererklärung

Finanzamt darf Bescheid nicht ändern

| Kategorie: Geld und Recht | 06.04.2018

Steuererklärung

Nicht nur Steuerzahler müssen beim Ausfüllen der Steuererklärung sorgfältig sein. Auch das Finanzamt muss die Angaben mit der gebotenen Sorgfalt prüfen. Tut es das nicht und werden die Einnahmen des Steuerzahlers infolgedessen zu niedrig erfasst, kann der Fehler vom Fiskus nicht einfach korrigiert werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: VI R 41/16). In dem Fall hatte die Steuerzahlerin ihren Arbeitslohn zutreffend erklärt. Das Finanzamt vertraute dagegen allein auf die vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten. Die lagen niedriger. Später wollte es den bereits rechtskräftigen Steuerbescheid wieder ändern. Das war in diesem Fall aber nicht zulässig, wie der BFH entschied. Denn es lag ausschließlich ein Ermittlungsfehler des Finanzamts vor.