Heizen kommt die Deutschen in diesem Jahr teuer zu stehen, so viel steht fest. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox zahlen Neukunden zurzeit für eine Kilowattstunde Gas im Durchschnitt deutlich mehr als 20 Cent. Auch Strom ist teurer geworden. Nun könnten selbst treueste Kundinnen und Kunden auf die Idee kommen, sich nach einem neuen Versorger umzuschauen. Dabei gilt: Sichere Tipps aus den vergangenen Jahren sind nicht mehr aktuell.
So gehen Sie in der Praxis vor:
1. Schritt: Eigenen Anbieter prüfen
"Der Energiemarkt hat sich komplett umgekrempelt", sagt Sylvia Scheibenberger von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber der dpa. Die Empfehlung, dass ein regelmäßiger Wechsel des Anbieters Geld spare, gelte nicht mehr. "Wenn Sie einen alten Vertrag haben, ist der meist günstiger als ein neuer", sagt auch Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des gemeinnützigen Verbraucherportals Finanztip in Berlin.
Darum sollte man bei einer Preiserhöhung immer prüfen, ob der Anbieter nicht doch konkurrenzfähig ist, so Scheibenberger. Sie rät dazu, über Vergleichsportale wie zum Beispiel Check24 und Verivox im Internet die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Das Wichtigste dabei: der Arbeitspreis pro Kilowattstunde. "Wenn der Versorger mitteilt, dass er die Preise erhöht, dann muss er tabellarisch den alten und den neuen Preis aufführen", sagt Scheibenberger. So könnten Verbraucherinnen und Verbraucher schon einmal feststellen, wie sich die Preise verändern. Den neuen Arbeitspreis könnten sie dann über ein Vergleichsportal im Internet den Kosten anderer Anbieter gegenüberstellen.
Die zweite Kennzahl ist der Grundpreis, der für den Anschluss fällig wird. Er kann für diejenigen interessant sein, die schon viel Energie sparen. "Wenn ich wenig Energie verbrauche, ist ein hoher Grundpreis eher nachteilig", sagt Scheibenberger.
2. Schritt: Grundversorgertarif kontrollieren
"Möchte man einen neuen Liefervertrag abschließen, sind derzeit die Preise in der Strom- und Gasgrundversorgung niedriger als die Preise für Sonderverträge", sagt Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.
Doch nicht jeder Grundversorger ist mit seinem Basistarif in gängigen Vergleichsportalen vertreten. "Zur Sicherheit kann man einfach in die Suchmaschine das Stichwort 'Grundversorger' und die Postleitzahl eingeben", sagt Tenhagen. Die Anbieter müssten Datenblätter mit ihren Preisen auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Auch diese klassischen Lieferanten haben inzwischen mehrere Tarife im Angebot. "Der Grundversorgungstarif wird häufig mit Bezeichnungen wie 'Basis' oder 'Komfort' beschrieben", sagt Scheibenberger.
3. Schritt: Laufzeit auswählen
Die Laufzeit des Vertrags sollte man vom Angebot abhängig machen. Ist der Preis eines langfristigen Vertrags mit Preisfixierung deutlich höher als Angebote mit kürzerer Laufzeit, rät Dulinski zu kurzen Verträgen.
Wenn Kunden sich aber über einen bestimmten Zeitraum Preissicherheit verschaffen wollen und der angebotene Preis nur wenig über dem aktuellen Preis der Grundversorgung liegt, "spricht nichts gegen einen Vertrag mit langer Bindung und entsprechender Preisfixierung", so Dulinski.
Für einen langfristigen Vertrag könnten weitere Faktoren sprechen. Zum Beispiel: "Kennt der Kunde den Versorger, ist er mit ihm und dessen Service zufrieden?"
4. Schritt: Alten Anbieter kündigen
"Ein Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden", sagt Dulinski. Wer einen Sondervertrag hat - etwa mit Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten - kann zum Ende der Laufzeit wechseln. Dann ist es zum Beispiel über Vergleichsportale möglich, den neuen Anbieter mit dem Wechsel zu beauftragen.
"Wenn man aber vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte - etwa bei einer Preiserhöhung - kann man das nur selbst machen", sagt Scheibenberger. Sie empfiehlt ein Einschreiben an den Versorger.
5. Schritt: So löst man Konflikte
Ein Wechsel in die Grundversorgung sei grundsätzlich problemlos möglich, erklärt Rico Dulinski. "Uns sind aber auch Fälle bekannt, in denen Kunden zunächst im Rahmen der teuren Ersatzversorgung beliefert wurden." Deswegen sollten Kundinnen und Kunden beim Energielieferanten auf die entsprechende Einteilung drängen. "Die Ersatzversorgung ist nur für die Fälle gedacht, in denen ein Anbieterwechsel scheitert oder ein Anbieter pleitegeht", sagt auch Scheibenberger.
Nicht alle Streitfälle können Betroffene aus eigener Kraft lösen. Scheibenberger weist daher auf die Schlichtungsstelle Energie in Berlin hin. An sie können sich Privathaushalte bei Konflikten mit Strom- und Gaslieferanten sowie Netz- und Messstellenbetreibern wenden. "Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenlos", betont Scheibenberger. Sie müssten sich zuvor aber beim Unternehmen selbst beschwert und diesem vier Wochen Zeit gegeben haben, um zu reagieren.
Weiterlesen auf oekotest.de: