Sofort auflegen ist natürlich die schnellste Methode, um unerlaubte Werbeanrufe zu beenden. Damit die ungebetenen Anrufer aber auch belangt werden können, ist es sinnvoll, Stift und Papier zurechtzulegen, einmal ein Gespräch zu protokollieren und dann Beschwerde einzureichen, rät die Bundesnetzagentur.
Denn mit solchen Beschwerden, die genaue Angaben enthalten, wann von welcher Nummer angerufen und was beworben wurde, kann die Bundesnetzagentur Firmen, die illegale Telefonwerbung machen, zur Rechenschaft ziehen.
Unzumutbare Belästigung durch Werbeanrufe
Jüngst hat die Behörde wegen unerlaubter Telefonwerbung etwa 260.000 Euro Bußgeld gegen einen Call-Center-Betreiber verhängt. Dieser hatte im Auftrag verschiedener Unternehmen aus der Telekommunikations-, der Energie- und der Versicherungsbranche unerlaubt per Telefon geworben.
Alle Werbeanrufe, die man nicht ausdrücklich erbeten hat, stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail an [email protected], über das Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.
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