In Hamburg werden zurzeit immer mehr Haushalte an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen, das die bisherigen Kupferkabel ersetzen und Highspeed-Internet liefern soll. Das nutzen Firmen, um Verbraucher an der Haustür zum Abschluss eines Glasfaser-Vertrags zu drängen. Das Problem: Sind die Glasfaserleitungen noch gar nicht verlegt, sind die teuren Verträge für Verbraucher zunächst vollkommen nutzlos.
Bei der Verbraucherzentrale in Hamburg gehen deshalb zurzeit viele Beschwerden ein. Auch aus anderen Bundesländern wurde bereits von der vergleichbaren Maschen berichtet. Die Beschwerden aus Hamburg betreffen vor allem sogenannte "Haustür-Ranger" der Deutschen Telekom, wie die dortige Verbraucherzentrale mitteilt. Die Subunternehmer versuchen, Verbrauchern an der Haustür teure Daten- und Servicepakete aufzuschwatzen, obwohl oft noch unklar sei, ob – und wenn ja, wann – vor Ort tatsächlich Glasfaserkabel verlegt würden. Manchmal fehle auch noch die nötige Infrastruktur im Wohnhaus selbst.
Glasfaser-Anschluss: Das sollten Sie beachten
Das Problem, so die Verbraucherzentrale: Neu abgeschlossene Verträge hätten oft Mindestlaufzeiten von bis zu zwei Jahren und seien zuvor nicht kündbar. Das könne zu unnötigen Auseinandersetzungen führen sowie Nerven und Geld kosten.
Um sich vor unsinnigen Abschlüssen zu schützen, berücksichtigen Sie einfach die folgenden Tipps:
- Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen: Klären Sie zunächst mit Verwaltung oder Vermieter, ob das Glasfaserkabel überhaupt bis in Ihre Wohnung verlegt wird.
- Unterschreiben Sie grundsätzlich nichts an der Haustür. Sie haben dort überhaupt keine Zeit, den Vertrag gründlich und vollständig zu lesen. Fragen Sie stattdessen nur nach Informationsunterlagen.
- Unterschreiben Sie nichts auf einem Tablet, wenn Sie nicht sehen können, was Ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird.
- Fragen Sie sich, ob Sie wirklich eine höhere – und damit teurere - Internet-Bandbreite benötigen.
- Wenn Sie sich – in aller Ruhe – für einen Glasfaseranschluss entscheiden, vergleichen Sie auch die Angebote anderer Telekommunikationsunternehmen, bevor Sie bei einem Anbieter unterschreiben.
- Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, können Sie grundsätzlich Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen.
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