Warnung vor gefälschten Bußgeldbescheiden: Betrügerische E-Mails und Strafzettel im Umlauf

Autor: Redaktion (bw) | Kategorie: Geld und Recht | 17.02.2025

Betrugswarnung: Gefälschter Bußgeldbescheide sind im Umlauf

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor betrügerischen E-Mails, die im Umlauf sind. Die Mails enthalten Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen.

In den vergangenen Wochen häufen sich bundesweit Meldungen über gefälschte Bußgeldbescheide, mit denen Betrüger versuchen, an das Geld und die Daten ahnungsloser Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Sowohl per E-Mail als auch durch manipulierte Strafzettel an Fahrzeugen werden gefälschte Zahlungsaufforderungen verbreitet.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg warnt vor E-Mails mit angeblichen Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Mails stammen von Absendern mit russischer Länderkennung (.ru) und fordern die Empfängerinnen und Empfänger auf, ein verlinktes PDF-Dokument zu öffnen. Das KBA weist darauf hin, dass es keine Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten per E-Mail versendet. Hierfür sind ausschließlich Polizei, Landkreise und Kommunen zuständig. Außerdem besteht die Gefahr, dass die angehängten Dateien Schadsoftware enthalten.

Beispiel einer betrügerischen E-Mail mit Absenderadresse mit Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen
Beispiel einer betrügerischen E-Mail mit Absenderadresse mit Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen (Foto: KBA)

Tipps für Empfänger verdächtiger E-Mails

  • Absender überprüfen: Amtliche Bußgeldbescheide werden in der Regel per Post und nicht per E-Mail verschickt. E-Mails von unbekannten Absendern, insbesondere mit ausländischen Domainendungen, sollten mit Vorsicht behandelt werden.

  • Öffnen Sie keine unbekannten Links oder Anhänge: Vermeiden Sie das Öffnen von Links oder Anhängen in verdächtigen E-Mails, da diese Schadsoftware enthalten können.

  • QR-Codes kritisch betrachten: Scannen Sie keine QR-Codes auf unerwarteten oder verdächtigen Strafzetteln. Diese könnten Sie auf betrügerische Webseiten verlinken.

  • Direkter Kontakt: Wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle, um die Echtheit des Strafzettels zu überprüfen.

  • Leisten Sie keine Zahlungen.

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines solchen Betrugs geworden zu sein, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei und informieren Sie gegebenenfalls Ihre Bank, um finanziellen Schaden abzuwenden.

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