Angerissen, zerrissen, bemalt, mitgewaschen, verbrannt - mit Geldscheinen kann aus Versehen so einiges passieren. Stellt sich die Frage: Ist eine beschädigte Euro-Banknote wertlos?
"Nein, nicht automatisch", sagt Prof. Johannes Beermann, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank in Frankfurt/Main der Deutschen Presse-Agentur. Der Geldschein behält zunächst seinen Wert, egal, wie er aussieht.
Betroffene können sich an ihre Bank oder Sparkasse wenden. Allerdings sind diese letztlich nicht zu einem Umtausch verpflichtet. "Trotzdem kann man bei der Bank oder der Sparkasse fragen, ob sie das beschädigte Geld entgegennimmt und bei der Bundesbank umtauschen lässt", so Beermann.
Was kann ich tun?
Anlaufstelle kann eine der 31 Filialen der Deutschen Bundesbank sein. Dort lassen sich Scheine, die etwa bemalt, zerrissen, angerissen oder nach einem Mitwaschen in der Waschmaschine verblichen sind, oft gleich vor Ort problemlos umtauschen.
Derzeit ist der Publikumsverkehr wegen der Corona-Pandemie aber eingeschränkt. Alternativ kann man die Scheine per Post zur Bundesbank schicken.
Kann ich einen zerrissenen Euro-Schein selbst zusammenkleben?
Prinzipiell ja. Man kann versuchen, den Schein mit durchsichtigem Klebeband zusammenzuflicken. "Allerdings sind Händler nicht dazu verpflichtet, eine solche Banknote zu akzeptieren", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Und was, wenn der Euro-Schein teilweise verbrannt ist?
Auch in solchen Fällen können Betroffene einen sogenannten Erstattungsantrag bei der Bundesbank stellen. Den findet man auf der Internetseite der Bundesbank. Den ausgefüllten Antrag schickt man per Post an die Bundesbank (Hegelstr. 65, H 313, 55122 Mainz). Dort untersuchen Experten den Schein.
Die Bundesbank tauscht einen teilweise verbrannten oder anderweitig beschädigten Euro-Schein um, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Banknote vorliegt. "Ein Umtausch erfolgt auch dann, wenn es einen Nachweis gibt, dass die fehlenden Teile im Umfang von weniger als die Hälfte vernichtet wurden", so Beermann.
Wichtig: Bei vorsätzlich beschädigten Euro-Scheinen ist ein Umtausch bei der Bundesbank nicht möglich. Gleiches gilt für Banknoten, die Stellen der Bundesbank bereits entwertet haben.
Und wenn der Schein durch chemische Substanzen beschädigt ist?
In solchen Fällen muss man im Erstattungsantrag auflisten, welche Substanzen mutmaßlich zu der teilweisen Zerstörung des Geldscheins geführt haben bzw. ein zugehöriges Sicherheitsdatenblatt vorlegen. "Das ist nicht zuletzt für die Sicherheit und Gesundheit der Experten im Analysezentrum, die den Schein untersuchen, wichtig zu wissen", erklärt Beermann.
Was gilt für beschädigte Euro-Münzen?
Das gleiche wie für Euro-Scheine. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei der Bundesbank eine Erstattung beantragen. Voraussetzung hierfür ist: Scheine wie Münzen dürfen nicht mutwillig verändert worden sein, etwa zu Kunstwerken verklebte Banknoten oder eine absichtlich durchbohrte Euro-Münze.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Erstattungsantrags?
"Normalerweise etwa sechs bis acht Wochen", sagt Beermann. Derzeit kann es jedoch mehrere Monate dauern, der Grund: Aufgrund der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer in Teilen Deutschlands kommen bei der Bundesbank aktuell sehr viele Anträge an. Zum Vergleich: Regulär erfasst und erstattet die Bundesbank pro Jahr beschädigtes Geld im Wert von rund 40 Millionen Euro. Im Jahr 2021 waren es allein im dritten Quartal aufgrund der Flutkatastrophe 79 Millionen Euro.
Verlangt die Bundesbank Bearbeitungsgebühren?
Die Bearbeitung eines Erstattungsantrags und gegebenenfalls der Versand einer neuen Banknote oder einer neuen Münze erfolgen in der Regel derzeit kostenfrei. Auch beim Umtausch in einer Bundesbankfiliale fallen aktuell keine Gebühren an.
Was ist mit beschädigten Geldscheinen oder Münzen in einer anderen Währung, zum Beispiel US-Dollars oder Schweizer Franken?
In solchen Fällen muss man die Zentralbank des jeweiligen Landes kontaktieren. "Hier sollte man im Vorfeld nicht nur klären, unter welchen Voraussetzungen in diesem Land eine Erstattung möglich ist, sondern auch, welcher Erstattungsweg vorgesehen ist", sagt Scherfling. Falls man keinen neuen Geldschein zugeschickt bekommt, muss man klären, wie eine Gutschrift des Betrags in fremder Währung auf dem eigenen Konto möglich ist.
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