Das Landgericht München I hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Lebensmittelhersteller Hipp Recht gegeben. Damit sind mehrdeutige Aussagen auf Milchersatzprodukten untersagt, die sich auf den angeblichen Vitamin-D- und Calciumbedarf von Kindern beziehen.
Irreführende Werbung bei Hipp Kindermilch
Das Urteil betrifft mehrere Slogans, mit denen Hipp die Produkte "Hipp Kindermilch Combiotik ab 1+ Jahr" und "Hipp Kindermilch Combiotik ab 2+ Jahr" im Internet beworben hatte:
- "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund – ganz sicherlich"
- "Darum benötigt Ihr Kind 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener"
- "In der Zusammensetzung von Hipp Kindermilch Combiotik wird berücksichtigt, dass ein Kleinkind durchschnittlich 3 x mehr Calcium und 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener benötigt."
Angaben auf der Milch sind nur mit Rechenkünsten verständlich
Erst an einer anderen Stelle der Website erläuterte Hipp, dass sich der Mehrbedarf an Calcium und Vitamin D auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht – und nicht auf die Gesamtmenge, die ein Kind im Vergleich zu einem Erwachsenen zu sich nehmen sollte: "Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband war der Meinung, diese Aussage sei irreführend, und bekam jetzt vom Landgericht München Recht.
"Kinder brauchen keine speziellen Lebensmittel"
"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei Lebensmitteln für Kleinkinder darauf vertrauen können, dass die Unternehmen besonders verantwortungsbewusst handeln. Dazu gehören klare und deutliche Informationen über Vitamine und Nährstoffe", so Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. "Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird. Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel."
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