Spielzeuge wie Furby oder Puppen des Herstellers Zapf brachten um die Jahrtausendwende eine neue Dimension ins heimische Kinderzimmer: Sie konnten mithilfe eines eingebauten Lautsprechers mehrere Sätze von sich geben und mechanische Gesten ausführen. Möglich wurde das durch verhältnismäßig schlichte Computerchips, gespeist von einer Batterie. Eine Verbindung mit anderen Geräten war damals noch nicht möglich.
Inzwischen ist die Technik vorangeschritten. Moderne, sogenannte 'smarte' Spielzeuge verfügen nicht mehr nur über Lautsprecher, sondern auch über Mikrofone und Kameras. Und: Sie können über Bluetooth oder WLAN drahtlos mit dem Internet verbunden werden. Das bringt neue Spielmöglichkeiten mit sich, birgt aber auch neue Gefahren. Nicht erst seit dem Skandal um Amazons Alexa sollten Verbraucher damit rechnen, dass ihre schönen neuen Geräte nicht nur zuhören – sondern das Gehörte und Gesehene auch weiterleiten und aufbewahren. Oft, ohne dass Verbraucher davon überhaupt etwas mitbekommen.
Smart Toys gefährden die kindliche Privatsphäre
Sind Kinder die Zielgruppe von elektronischen Geräten, ist das Missbrauchspotential besonders hoch. Dabei geht es nicht nur um Datenschutz, sondern auch um die Wahrung der kindlichen Privatsphäre. Eine Privatsphäre, die sogar im Gesetz verankert ist.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Kinder können über smarte Geräte Opfer von Fremden werden, die sie beobachten oder belauschen. Ebenfalls kaum wahrscheinlich, aber vorstellbar: Smartes Spielzeug kann aus der Ferne manipuliert werden, um beispielweise die gesprochenen Sätze zu verändern, die das Gerät von sich gibt. Im Extremfall könnte ein Eindringling sogar versuchen, über das Gerät direkt mit Kindern in Kontakt zu treten.
Spielzeugpuppe als potentielle Abhöranlage
Technisch ist das durchaus möglich: So geriet 'smarte' Puppe Cayla (Vivid/Genesis Toys) vor drei Jahren in Kritik, weil jedes bluetoothfähige Gerät, das sich in Reichweite des Spielzeugs befand, eine Verbindung zu der Puppe aufbauen konnte – auch durch mehrere Wände hindurch. Damit war es theoretisch auch Fremden möglich, auf Lautsprecher und Mikrofon der Puppe zuzugreifen. Obwohl keine Missbrauchsfälle bekannt wurden, geriet die Puppe in den Fokus der Bundesnetzagentur.
Die Behörde stellte fest: Das Spielzeug verbirgt eine potentielle Abhöranlage in einem Alltagsgegenstand, was verhindert, dass die Abhöreinrichtung als solche zu erkennen ist. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe daraufhin nach § 90 des Telekommunikationsgesetzes als "verbotene Sendeanlage" ein. Eltern wurden aufgefordert, die Sendeanlage aus Cayla zu entfernen bzw. die Puppe eigenverantwortlich "unschädlich" zu machen. Der Verkauf und Besitz des Spielzeugs ist seither strafbar.
Auch einige Smartwatches (d.h. elektronische Armbanduhren) für Kinder, die über eine Abhörfunktion verfügten, wurden aus dem gleichen Grund verboten.
Nicht nur Geräte sind angreifbar, auch Server
Auch wenn Kriminelle nicht direkt auf vernetzte Kuscheltiere oder App-gesteuerte Roboter zugreifen, kann es immer noch die Daten treffen, die von den Spielzeugen aufgezeichnet werden. Diese Informationen werden häufig auf Servern außerhalb der EU gespeichert, was datenschutzrechtliche Unsicherheiten mit sich bringt.
Wenn Fotos und Spracheingaben von Kindern erst einmal digital auf fremde Server 'abgeflossen' sind, können theoretisch auch Unbefugte an die Daten gelangen. So wurden 2016 in einem aufsehenerregenden Fall die Server der Firma VTech gehackt, die vor allem für ihre Lerncomputer für Kinder bekannt ist. Dabei wurden die Daten von Millionen Kindern und Eltern zugänglich, Teile der digitalen Beute wurden auch im Internet veröffentlicht. Derlei Hacks sind glücklicherweise selten, aber auch in Zukunft keineswegs auszuschließen.
Smart Toys: So schützen Sie Ihre Kinder vor Spionage
Wenn Sie sich und Ihr Kind vollständig vor einem möglichen Datenmissbrauch schützen wollen, hilft nur:
- Kaufen oder verwenden Sie kein elektronisches Spielzeug, das eine (permanente) Verbindung zum Internet voraussetzt. Diese Geräte übertragen ihrer Natur nach Daten, die theoretisch in fremde Hände gelangen können.
- Erwerben oder nutzen Sie kein Spielzeug, das über Bluetooth-Schnittstellen verfügt. Dabei sind ungeschützte Schnittstellen (ohne Passwort) bedenklicher als geschützte.
Wenn Sie ein Smart Toy erwerben wollen, das über eine Internetverbindung verfügt, beachten Sie folgende Hinweise:
- Prüfen Sie in den Datenschutzbedingungen des Herstellers, ob und welche Informationen bei der Benutzung weitergegeben und wo diese gespeichert werden. Daten, die innerhalb der EU gespeichert werden, gelten als sicherer.
- Mikrofone, Kameras, GPS-Sender und/oder Bluetooth-Schnittstellen eines Spielzeugs sollten sich nach Möglichkeit (manuell) an- und abschalten lassen. Ist das nicht der Fall, erhöht sich das Sicherheitsrisiko.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit eine sichere, passwortgeschützte Internetverbindung, also beispielsweise kein offenes WLAN.
- Sind Benutzername und Passwort bei einem Spielzeug beziehungsweise der dazugehörigen Anwendung voreingestellt, ändern sie diese gleich nach dem Kauf. Verwenden Sie dabei immer ein sicheres Passwort.
- Geben Sie nur persönliche Daten preis, die unbedingt erforderlich sind. Nutzen Sie für Ihr Kind nur fiktive Angaben.
- Schalten Sie das Spielzeug aus, wenn Ihr Kind es nicht verwendet.
- Elektrische Geräte verursachen sogenannten Elektrosmog. Lesen Sie dazu: Elektrosmog – So schützen Sie Ihre Kinder vor unnötiger Belastung
So schützen Sie die Daten Ihrer Kinder im Netz
Nicht zu vergessen: Das Potenzial von Datenmissbrauch und -spionage beschränkt sich leider nicht auf elektronisches Spielzeug. Es betrifft auch Messenger, soziale Netzwerke und alle Internet-Anwendungen, die Daten abfragen oder aufzeichnen – also so ziemliche jedes digitale Angebot:
Eltern können sich dagegen nur auf eine Weise absichern: Indem sie …
- möglichst wenige sensible Daten ihrer Kinder elektronisch übertragen,
- und wenn, dann nur über vertrauenswürdige Webseiten beziehungsweise Anbieter
- und bei einer möglichst sicheren Internetverbindung.
Quellen: Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, Landesanstalt für Medien NRW, Verbraucherzentralen, Bundesnetzagentur
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