BGH-Urteil: Wärmedämmung darf ins Nachbar-Grundstück ragen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zahlt auf den Klimaschutz ein: Die nachträgliche Wärmedämmung des Nachbarn darf ins eigene Grundstück ragen. Solche Vorschriften der Länder sind erlaubt, so der BGH.