Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Ergebnis einer monatelangen Untersuchung bekannt gegeben: In 50 Prozent der geprüften Waldheidelbeer-Produkte waren keine Waldheidelbeeren enthalten, sondern andere Heidelbeerarten.
Wie das BVL erklärt, dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nach den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für Obsterzeugnisse bei Obstkonserven mit der Bezeichnung "Waldheidelbeeren" erwarten, dass diese aus den Früchten der Waldheidelbeere Vaccinium myrtillus L. hergestellt werden.
Waldheidelbeer-Produkte oft nicht aus Waldheidelbeeren
Diese Produkte würden in aller Regel teurer verkauft als Waren aus anderen kommerziell relevanten Heidelbeerarten, wie zum Beispiel Kulturheidelbeeren "Vaccinium corymbosum".
Doch offenbar liegt hier in vielen Fällen Verbrauchertäuschung vor: Die Hälfte der Proben bestanden aus anderen Heidelbeersorten und nicht aus den höherpreisig gehandelten Waldheidelbeeren. Bei den analysierten Obstkonserven wurden 76 Prozent fälschlicherweise als Waldheidelbeeren deklariert.
Konserven und Saft in acht Bundesländern getestet
Für die Untersuchung prüften Behörden im Zeitraum von Dezember 2023 bis Mai 2024 in acht Bundesländern 70 Proben mit der Angabe "Waldheidelbeeren" im Namen oder im Zutatenverzeichnis. Sie analysierten dabei Konserven, aber auch tiefgekühlte und getrocknete Produkte. Auch je eine Probe Fruchtaufstrich und Saft war Bestandteil der Untersuchung.
Die Analyse fand im Rahmen der internationalen Operation OPSON statt, an der sich Deutschland seit 2015 beteiligt. Die Behörden wollen damit international gegen Lebensmittelbetrug vorgehen. Die europäische Polizeibehörde Europol koordiniert die Aktion, an der sich in diesem Jahr insgesamt 29 Staaten mit verschiedenen Untersuchungszielen beteiligten.
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