Pestizide in Weinblättern: Einige Weinblätter hätten so nicht verkauft werden dürfen

ÖKO-TEST Jahrbuch für 2024 | Autor: Lena Wenzel/Katja Tölle/Johanna Michl | Kategorie: Essen und Trinken | 08.11.2023

Wir haben Weinblätter getestet. Im Fokus stand die Pestizidbelastung.
Foto: ÖKO-TEST

Sechs Produkte fallen in unserem Test von Weinblättern komplett durch. Einige davon stecken so dermaßen voller Pestizide, dass sie aus unserer Sicht nicht hätten verkauft werden dürfen. Erstaunlich: Die anderen haben das Pestizidproblem im Griff. Es geht also – wenn man will.

  • Weinblätter im Test: Wir haben acht ungefüllte Weinblätter eingekauft und neun, die mit Reis gefüllt sind. 
  • Im Fokus: Die Belastung mit Pestizidrückständen. 
  • Einige Produkte enthalten jede Menge Pestizide. Teils ist die Belastung so hoch, dass die Weinblätter aus unserer Sicht nicht hätten verkauft werden dürfen. 
  • Interessant: Manche Hersteller haben das Problem im Griff, denn elf Produkte sind "sehr gut". 

Aktualisiert am 8.11.2023 | Ganze 19 Pestizide über Grenzwert – davon zwei, deren Anbau von der EU verboten oder nicht mehr zugelassen ist, und acht besonders bedenkliche: Manche Testergebnisse lassen uns fassungslos zurück. Das sind insgesamt 104 Notenabzüge für ein Produkt.  

Zur Einordnung: Ab fünf Abwertungen hagelt es bei uns ein "ungenügend". Schlechter als "ungenügend" gibt es leider nicht – unsere Notenskala wollten wir für den Test Pestizide in Weinblättern nicht extra nach unten erweitern. Aber vielleicht denken Sie sich an dieser Stelle einfach ein "unterirdisch". Und das ist nicht der einzige Pestizidcocktail, auf den wir gestoßen sind. 

Grenzwerte für Pestizide bei ungefüllte Weinblättern

Bis hierhin ist die Sachlage einfach – denn bei den kritisierten Produkten handelt es sich um ungefüllte Weinblätter. Und da gibt es gesetzliche Rückstandshöchstmengen, die die Produkte nicht überschreiten dürfen. Deswegen hätten auch die Weinblätter so nicht verkauft werden dürfen – auch in ihnen ist die Belastung höher als erlaubt. So weit, so einfach.  

Die Weinblätter im Test sind entweder "sehr gut" oder "ungenügend". Dazwischen gibt es nichts.
Die Weinblätter im Test sind entweder "sehr gut" oder "ungenügend". Dazwischen gibt es nichts. (Foto: Lydia Vero/Shutterstock)

Unübersichtlich wird es bei gefüllten Weinblättern mit Reis

Kompliziert wird es bei den gefüllten Weinblättern mit Reis. Denn hier kommen (mindestens mal) zwei Komponenten zusammen: die Weinblätter und der Reis. Und es gibt da zwar gesetzliche Rückstandshöchstmengen – aber eben welche für Reis und wiederum andere für Weinblätter.

Da sich diese Werte nicht nur an gesundheitlichen Einschätzungen orientieren, sind sie häufig unterschiedlich hoch. Die für Weinblätter sind oft recht niedrig, für Reis liegen einige deutlich höher. Deswegen haben wir die Komponenten im Labor getrennt voneinander untersuchen lassen.

Rechtlich gesehen ist es dann dennoch schwierig, von einer "echten" Grenzwertüberschreitung zu sprechen, weil es natürlich Übertragungen der Pestizide von der einen zur anderen Zutat gegeben haben kann. Deswegen gibt es wohl kaum Untersuchungen von gefüllten Weinblättern, weil die Bewertung am Ende eben ziemlich kompliziert ist.

Weinblätter im Test: Jetzt Testergebnisse als ePaper kaufen

"Mischprodukte dürfen keine Grauzone sein"

Wir ducken uns aber nicht weg, wenn es kompliziert wird. Im Gegenteil. Denn solche Mischprodukte, die dürfen keine Grauzone sein, in der Hersteller sich alles erlauben können.

Zur Einordnung: Wenn wir trotzdem "über Grenzwert" schreiben, dann tun wir das, wenn entweder die Rückstandshöchstmengen im Reis und in den Weinblättern jeweils gerissen wurden – oder, wenn nur in einer Komponente ein Pestizid nachgewiesen wurde und der Stoff die Rückstandshöchstmenge dieser Komponente reißt.

Was wir uns sonst noch (Kompliziertes, weil ja, es ist kompliziert) bei der Bewertung gedacht haben, das lesen Sie ganz unten im Artikel im Abschnitt Testverfahren.  

Darum sind importierte Weinblätter problematisch

Aber zurück zu dem Grund, warum wir uns eben nicht wegducken, wenn es kompliziert wird: Die gefüllten Weinblätter einer Marke im Test beispielsweise überschreitet aus unserer Sicht gleich mit neun (!) Pestiziden die jeweiligen Rückstandshöchstmengen. Insgesamt stecken 17 verschiedene Stoffe in den gefüllten Weinblättern, darunter zwei, die von der EU im Anbau verboten oder nicht mehr zugelassen sind.

Nun stammen die Blätter aus der Türkei, nicht aus der EU. Und das Absurde ist: Wir verbieten hier Pestizide, weil sie entweder schädlich sind für uns oder die Umwelt, erlauben aber den Import von Lebensmitteln, die mit exakt diesen Pestiziden belastet sind. Absurd also, aber legal.

Viele Weinblätter im Test enthalten viele Pestizide, andere dafür überhaupt nicht.
Viele Weinblätter im Test enthalten viele Pestizide, andere dafür überhaupt nicht. (Foto: New Africa/Shutterstock)

Was der Anbieter zu den Funden sagt? Nichts zur Höhe, nichts zur Menge, nur: Unser Analyseansatz, die Trennung von Reis und Weinblättern, der sei nicht nachvollziehbar. "Der Maßstab für die Überprüfung sollte auf dem fertigen gesamten Produkt angelegt werden." Das wäre sicherlich bequemer; es gibt nämlich keine Rückstandshöchstmengen für gefüllte Weinblätter.  

>> Das könnte Sie auch interessieren: Auch in unserem Test von 50 Früchtemüslis sind wir auf ganze Pestizidcocktails gestoßen. Der Negativrekord liegt bei 31 Pestiziden in einer Tüte. Mehr zum Test lesen Sie hier: Früchtemüsli im Test: Manche enthalten ganze Pestizidcocktails

Entweder "sehr gut" oder "ungenügend" 

Gegen die Extrembeispiele wirken einige der anderen "ungenügenden" Produkte fast harmlos – wobei sie das natürlich nicht sind. Auch sie enthalten jede Menge Pestizide, teils über der jeweiligen Rückstandshöchstmenge.

Und auf der anderen Seite der Tabelle? Ist tatsächlich alles grün. Erstaunlich: Ob gefüllte oder ungefüllte Weinblätter – entweder die Hersteller haben das Pestizidproblem komplett im Griff oder überhaupt nicht. Fast alle anderen Produkte enthalten nicht einmal geringe Spuren von Pestiziden. "Gute", "befriedigende", "ausreichende" oder "mangelhafte" Produkte gibt es nicht, ganz oder gar nicht. Es geht also – wenn man will.  

Woher stammen die Weinblätter im Test?

Blau-weiße Verpackungen, "Dolmadakia", das griechische Wort für Weinblätter, steht groß auf der Produktvorderseite – einige Hersteller werben mit einer vermeintlich griechischen Herkunft, obwohl weder der Reis noch die Weinblätter aus Griechenland stammen.

Das ist dreist, aber erlaubt – wenn zumindest irgendwo auf der Verpackung ein klitzekleiner Hinweis steht, dass die "Primärzutaten", so nennt die EU das, nicht aus Griechenland stammen. "Nicht-EU" würde schon reichen – so richtig hoch hängt die Latte also nicht.

Wir wollten von den Herstellern wissen, woher die Weinblätter stammen, die wir getestet haben. Die meisten Produkte kommen aus der Türkei, gleich gefolgt von der eher überraschenden Herkunft China. Lediglich ein Produkt im Test kommt tatsächlich aus Griechenland. 

Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin 4/2023 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch für 2024 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Weinblätter sollten es sein: Wir haben 17 Produkte eingekauft, darunter neun mit Reis gefüllte. Mit Rapunzel und Dm Bio sind nur zwei Bio-Produkte in unserem Einkaufskorb gelandet.

Wir wollten wissen: Wie belastet sind die Weinblätter mit Pestizidrückständen? Der Weinanbau ist häufig extrem pestizidintensiv, und da die Weinblätter quasi ein "Abfallprodukt" des Weins sind, sind sie natürlich auch häufig belastet. Deswegen haben wir die Produkte in ein spezialisiertes Labor geschickt und dort durch ein umfangreiches Pestizidscreening laufen und auf mehr als 500 Pestizide prüfen lassen. Die gefüllten Weinblätter hat das Labor vorab getrennt – also den Reis und die Weinblätter jeweils einzeln untersucht.

Im Rahmen dieser Untersuchungen haben wir die Produkte auch auf Kupfer untersuchen lassen, weil das ein verbreitetes natürliches Pflanzenschutzmittel im Weinbau ist – Kupfer reichert sich allerdings im Boden an und es gibt Hinweise darauf, dass es die Artenvielfalt gefährdet. Für die Bio-Wein-Anbauer ist es allerdings das einzige zugelassene Mittel gegen Mehltau.

Bewertungslegende 

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt.

Die Begriffe Weinblätter und Traubenblätter werden im Test synonym verwendet. Als besonders bedenklich werden Pestizide eingestuft, wenn sie PAN-gelistet sind (in Gruppe 2 oder Gruppe 3 als bienentoxisch oder sehr bioakkummulierend und sehr persistent in Wasser, Böden oder Sedimenten), nach EU-Datenbank oder CLP-Verordnung (ECHA) kanzerogen oder reproduktionstoxisch sind, hier: Acetamiprid, Carbendazim, Chlorpyrifos, Cymoxanil, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethomorph, Emamectin, Flupyradifuron, Imidacloprid, Malathion, Penconazol, Proquinazid, Tebuconazol. Von der EU verboten oder nicht mehr zugelassen sind in diesem Test: Carbendazim, Chlorpyrifos, Famoxadon, Fenbutatinoxid, Hexaconazol, Imidacloprid, Quinclorac.  

Ungefüllte Weinblätter

Bewertung Testergebnis Pestizide: Unter dem Testergebnis Pestizide führen zur Abwertung um jeweils fünf Noten: a) ein gemessener Pestizidgehalt, der den entsprechenden EU-Rückstandshöchstgehalt überschreitet (in der Tabelle: "über Grenzwert"); b) ein gemessener Gehalt an Kupfer, der den zulässigen EU-Rückstandshöchstgehalt von 20 mg/ kg in Traubenblättern überschreitet (in der Tabelle: "über Grenzwert"). Zur Abwertung um jeweils vier Noten führen: a) 5 oder mehr als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg (Definition siehe oben); b) ein Mehrfachrückstand von 15 oder mehr Pestiziden. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) eine Ausschöpfung des EU-Rückstandshöchstgehaltes von mehr als 50 bis 100 Prozent (in Tabelle: "Pestizid erhöht"); c) ein Mehrfachrückstand von 7 bis 10 Pestiziden; d) 3 bis 4 von der EU verbotene oder nicht mehr zugelassene Pestizide in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg (Definition siehe oben). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Mehrfachrückstand von 3 bis 6 Pestiziden; b) 1 bis 2 besonders bedenkliche Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg (Definition siehe oben); c) 1 bis 2 von der EU verbotene oder nicht mehr zugelassene Pestizide in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg (Definition siehe oben); d) Pestizide in gemessenen Gehalten, die den EU-Rückstandshöchstgehalt zu mehr als 10 Prozent (bei einem EU-Rückstandshöchstgehalt von ≥0,1 mg/kg) bzw. mehr als 20 Prozent (bei einem EU-Rückstandshöchstgehalt von 0,05 bis <0,1 mg/kg) bis 50 Prozent in Traubenblättern ausschöpfen (in Tabelle: "Pestizid leicht erhöht").  

Gefüllte Weinblätter

Für gefüllte Weinblätter gibt es keine gesetzlichen Rückstandshöchstmengen. Es gibt Rückstandshöchstmengen für die einzelnen Komponenten wie Reis und Weinblätter. Diese legen wir in unserer Bewertung zugrunde. Für diese Bewertung haben wir die Komponenten getrennt voneinander untersuchen lassen. Wir berücksichtigen in unserer Bewertung aber auch, dass Pestizide von einer in die andere Komponente übergehen könnten oder gegebenenfalls aus weiteren Zutaten stammen könnten. Wenn wir hier nun die Formulierung "Grenzwert" verwenden, sind diese Überlegungen mit eingeflossen, die Formulierung "über dem Grenzwert" bei gefüllten Weinblättern gibt also eine spezifische ÖKO-TEST-Bewertung wieder.

Bewertung Testergebnis Pestizide: Unter dem Testergebnis Pestizide führt zur Abwertung um fünf Noten: ein gemessener Pestizidgehalt, der den von ÖKO-TEST zugrunde gelegten Grenzwert überschreitet (in der Tabelle: "über Grenzwert"). Diese Abwertung erfolgt, sofern die Grenzwerte entweder beide überschritten wurden, oder wenn ein Pestizid nur in einem Teil (Weinblatt oder Reis) quantifiziert werden konnte und dort den entsprechenden Grenzwert überschreitet. Weitere ggf. relevante Einträge durch im Zutatenverzeichnis eindeutig benannte spezifische Kräuter, Zwiebeln oder Ähnlichem wurden nur berücksichtigt, sofern ihre Grenzwerte deutlich höher sind und über den zu vergleichenden Messwerten des Traubenblatt- und Reisanteils liegen (siehe Bewertung "erhöht" bzw. "leicht erhöht"). Zur Abwertung um jeweils vier Noten führen: a) 5 oder mehr als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg; b) ein Mehrfachrückstand von 15 oder mehr Pestiziden. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) gemessene Gehalte an Pestiziden, bei denen der Gehalt in einem Teil (Weinblatt oder Reis) den von ÖKO-TEST zugrunde gelegten Grenzwert überschreitet, der Gehalt in dem anderen Teil niedriger liegt und im Vergleich zu der nur für diese Komponente geltenden gesetzlichen Grenzwert nur eine Spur darstellt. Eine Abwertung erfolgt auch, wenn weitere relevante Zutaten eindeutig im Zutatenverzeichnis benannt sind, die analysierten Gehalte im Reis und/oder Weinblatt über dem entsprechenden Grenzwert von Reis und/oder Weinblatt liegt und im Vergleich zum Grenzwert der anderen Zutat (Reis oder Weinblatt) bei 10 bis 50 Prozent Ausschöpfung liegt (in der Tabelle: "Pestizid erhöht"); b) eine Ausschöpfung des von ÖKO-TEST zugrunde gelegten Grenzwerts von mehr als 50 bis 100 Prozent in Weinblättern und/oder Reis (in Tabelle: "Pestizid erhöht"); c) ein Mehrfachrückstand von 7 bis 10 Pestiziden; d) 3 bis 4 von der EU verbotene oder nicht mehr zugelassene Pestizide in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Mehrfachrückstand von 3 bis 6 Pestiziden; b) 1 bis 2 besonders bedenkliche Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg; c) 1 bis 2 verbotene oder nicht mehr von der EU zugelassene Pestizide in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg; d) Pestizide in gemessenen Gehalten, die den von ÖKO-TEST zugrunde gelegten Grenzwert zu mehr als 10 Prozent (bei einem EU-Rückstandshöchstgehalt von ≥0,1 mg/kg) bzw. mehr als 20 Prozent (bei einem EU-Rückstandshöchstgehalt von 0,05 bis <0,1 mg/kg) bis 50 Prozent in Traubenblättern ausschöpfen (in Tabelle: "Pestizid leicht erhöht"); e) gemessene Gehalte an Pestiziden, bei denen der Gehalt in einem Teil (Weinblatt oder Reis) über dem von ÖKO-TEST zugrunde gelegten Grenzwert liegt, der Gehalt in dem anderen Teil aber deutlich höher liegt und im Vergleich zu dessen Grenzwert nur eine Spur darstellt. Eine Abwertung erfolgt auch, wenn andere relevante Zutaten im Zutatenverzeichnis eindeutig benannt sind, die analysierten Gehalte im Reis und/oder Weinblatt über dem entsprechenden Grenzwert von Reis und/oder Weinblatt liegt und im Vergleich zum Grenzwert von der anderen Zutat (Reis oder Weinblatt) im Spurenbereich liegen (in Tabelle: "Pestizid leicht erhöht").

Steht bei konkret benannten Analysenergebnissen "nein", bedeutet das unterhalb der Bestimmungsgrenze oder Nachweisgrenze der jeweiligen Testmethode.  

Testmethoden 

Anorganisches Arsen: Hydridtechnik-GFAAS nach ASU L 25:06-1:2008-12Glyphosat/AMPA/Glufosinat (im Anteil Weinblatt und Reis): LC-MS/MS
Kupfer (im Anteil Weinblatt): Aufschluss nach DIN EN 13805:2014-12, Messung nach DIN EN 15763:2010-04 mod. (ICP-MS). Die Modifikation betrifft die Bestimmung anderer Elemente.
Pestizid-Screening (im Anteil Weinblatt und Reis): GC-MS/MS und LC-MS/MS nach DIN EN 15662:2018-07.
EU-Rückstandshöchstgehalte

Traubenblätter: Acetamiprid: 0,01 mg/kg; Ametoctradin: 50 mg/kg; Azoxystrobin: 0,01 mg/kg; Boscalid: 0,01 mg/kg; Carbendazim: 0,1 mg/kg; Chlorpyrifos: 0,01 mg/kg; Cyflufenamid: 0,01 mg/kg; Cymoxanil: 0,01 mg/kg; Cypermethrin: 0,05 mg/kg; Cyprodinil: 0,02 mg/kg; Deltamethrin: 2 mg/kg; Difenoconazol: 0,05 mg/kg; Dimethomorph: 0,01 mg/kg; Emamectin (Summe): 0,01 mg/kg; Famoxadon: 0,01 mg/kg; Fenbutatinoxid: 0,01 mg/kg; Fludioxonil: 0,01 mg/kg; Fluopyram: 0,01 mg/kg; Flupyradifuron: 0,03 mg/kg; Hexaconazol: 0,01 mg/kg; Imidacloprid: 0,01 mg/kg; Malathion: 0,02 mg/kg; Mandipropamid: 25 mg/kg; Metalaxyl: 0,01 mg/kg; Metrafenon: 0,01 mg/kg; Penconazol: 0,01 mg/kg; Proquinazid: 0,01 mg/kg; Pyraclostrobin: 0,02 mg/kg; Pyrimethanil: 0,01 mg/kg; Quinclorac: 0,01 mg/kg; Spirodiclofen: 0,02 mg/kg; Spirotetramat (Summe): 0,02 mg/kg; Tebuconazol: 0,02 mg/kg; Tebufenpyrad: 0,01 mg/kg; Tetraconazol: 0,02 mg/kg; Zoxamid: 0,02 mg/kg

Reis: Acetamiprid: 0,01 mg/kg; Ametoctradin: 0,01 mg/kg; Azoxystrobin: 5 mg/kg; Carbendazim: 0,01 mg/kg; Chlorantraniliprol: 0,4 mg/kg; Chlopyrifos: 0,01 mg/kg; Dimethomorph: 0,01 mg/kg; Flupyradifuron: 0,01 mg/kg; Mandipropamid: 0,01 mg/kg; Proquinazid: 0,01 mg/kg; Quinclorac: 5 mg/kg; Spirotetramat (Summe): 0,02 mg/kg; Tebuconazol: 1,5 mg/kg; Zoxamid: 0,02 mg/kg

Einkauf der Testprodukte: Dezember 2022 

Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin 4/2023 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch für 2024 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Tests und deren Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlags dürfen keine Nachdrucke, Kopien, Mikrofilme oder Einspielungen in elektronische Medien angefertigt und/oder verbreitet werden.