Innerhalb der Europäischen Union sollen alle Führerscheine bis 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Format haben. Um alle Fahrberechtigungen auf das neue Scheckkarten-Format zu bringen, müssen in Deutschland viele Millionen Führerscheine umgetauscht werden.
Führerschein umtauschen: Wer jetzt handeln sollte
Dabei gilt: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Auto- und Motorradführerscheine werden bis 2033 umgetauscht. Dafür gibt es einen Stufenplan mit unterschiedlichen Fristen. Lkw- und Busführerscheine sind von dem Stufenplan ausgenommen.
Der nächste Termin betrifft die Pkw-Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970, deren Umtauschfrist diesen Freitag, 19. Januar 2024, endet. Und zwar dann, wenn der Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 – also noch auf Papier – ausgestellt wurde. Wer bereits einen Führerschein in Kreditkartengröße besitzt, hat noch keinen Grund zur Eile.
Die Fristen für die Papier-Führerscheine der Jahrgänge vor 1965 sind bereits 2022 und 2023 ausgelaufen. Aber was, wenn man seinen Termin verpasst hat?
Dann gilt: Wer ohne ein gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro zu rechnen. Anders aber als beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, begeht man aber keine Straftat, so der ADAC.
Auch im Ausland könnte es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Dokument erwischt wird. Auch die Verwarnung könnte zum Teil teurer ausfallen.
Wer also die Frist versäumt hat, macht besser schnell einen Termin. Wer den Umtausch nicht verpassen will, kann den Führerschein natürlich auch schon vorzeitig umtauschen.
2024 müssen nur Papier-Führerscheine getauscht werden
Je nach Format, Ausstellungsdatum und Alter gelten dafür andere Fristen:
- Wer noch vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
- Für die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papier-Scheine war das Geburtsjahr relevant: Hier war der erste Stichtag der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958, die Gruppen 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran.
- Bis Freitag, 19. Januar 2024, müssen nun alle Führerschein-Inhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch ihrer Papierdokumente erledigt haben.
- Unabhängig vom Jahrgang gilt: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, muss sich nicht beeilen und kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten: Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Website dazu Infos, Tabellen und Umtauschrechner bereithält.
- Wessen Führerschein nach 2013 ausgestellt oder erneuert wurde, der hat Glück – und muss gar nichts unternehmen.
Es gibt zwar keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Werden aber beim Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde körperliche Defizite wie etwa die Benutzung eines Rollators oder von Krücken ersichtlich, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben. Dann müsste man seine Fahrtauglichkeit nachweisen.
So gelingt der Führerscheintausch
Und so funktioniert der Umtausch des Führerscheins: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Am besten vereinbaren Sie dazu online einen Termin, das spart Zeit und erleichtert die Planung. Der Umtausch der Führerscheine erfolgt ohne eine erneute Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
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Mit Material der dpa.