Die Europäische Chemikalienagentur ECHA stuft die Chemikalie Bisphenol A aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere nun auch als besonders besorgniserregend für die Umwelt ein. Seit Januar 2018 steht die Chemikalie nicht nur wegen ihrer schädlichen Wirkung auf Menschen, sondern auch wegen ihrer Umwelteigenschaften auf der sogenannten Kandidatenliste. Die Stoffe auf dieser Liste können noch weitreichender reguliert werden. Das Umweltbundesamt wird prüfen, welche Verwendungen von Bisphenol A zusätzlich beschränkt werden müssen. Bisphenol A wird zum Beispiel in Kassenzetteln aus Thermopapier verwendet. Dafür ist es von 2020 an aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten. Möglicherweise wird dieses Verbot auch zu einer Reduzierung von Bisphenol A in der Umwelt führen. Bis dahin sollte Thermopapier im Restmüll entsorgt werden. Bisphenol A ist außerdem Ausgangsstoff für Polycarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze. Bis etwa 2011 hat ÖKO-TEST diesen Stoff häufig in entsprechenden Artikeln aus diesen Materialien, wie etwa Babyflaschen,Trinkflaschen und Spielzeugen, nachgewiesen. 2011 wurde die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen verboten.
In jüngeren Tests war der bedenkliche Stoff nur noch selten zu finden, beispielsweise in einem Test von Gartenschläuchen aus dem Jahr 2015. Die Hersteller haben offenbar bereits reagiert und vermeiden Bisphenol A in Kunststoffen für Verbraucherprodukte.