Akkus in zahlreichen Geräten wie Handys und Laptops müssen in der EU künftig von Verbrauchern selbst ausgetauscht werden können. Die neuen Vorgaben sollen spätestens von 2027 an angewendet werden, wie die EU-Staaten am Montag in Brüssel mitteilten. Unterhändler der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments hatten zuvor einen entsprechenden Kompromiss ausgehandelt, der nun final bestätigt wurde.
Einige wichtige Punkte aus der neuen Verordnung:
-
Privatpersonen sollen die Akkus beispielsweise ihrer Handys oder Laptops künftig selber austauschen können, ohne gleich das ganze Gerät ersetzen zu müssen. Da alle tragbaren Geräte mit eingebauten Akkus und Batterien von der Regelung betroffen sind, bedeutet das auch das Aus für Einweg-E-Zigaretten.
- Nur wenn ein Gerät "(ab)waschbar" ist – wie eine elektrische Zahnbürste –, ist es von den zukünftigen Regelung ausgenommen. Profis müssen dann aber in der Lage sein, die Batterie zu tauschen.
- Wenn ein Gerät vom Markt genommen wird, sollen dazugehörige Ersatzbatterien noch mindestens fünf Jahre lang erhältlich sein.
- Batterien etwa von E-Autos oder wiederaufladbare Industriebatterien werden künftig mit ihrem CO2-Fußabdruck gekennzeichnet.
- Die EU gibt außerdem deutlich schärfere Recyclingvorschriften für Batterien und ihre Bestandteile vor: So sind ab 2031 beispielsweise Mindestmengen für recyceltes Blei, Kobalt, Lithium und Nickel vorgeschrieben, wenn Batterien für Elektrofahrzeuge neu produziert werden.
Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde im Dezember 2020 vorgestellt hatte. Von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling sollen Batterien in der EU umweltfreundlicher werden. Ziel ist auch eine längere Lebensdauer der Batterien sowie die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei der Gewinnung wichtiger Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt.
Weiterlesen auf oekotest.de: