Millionen Mieter müssen Fernsehempfang umstellen: Vorsicht vor selbsternannten "Medienberatern"

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Freizeit und Technik | 16.01.2024

Millionen Mieter müssen Fernsehempfang umstellen: Vorsicht vor vermeintlichen Medienberatern
Foto: Shutterstock/EdBockStock

"Sie wissen ja: Bald wird das Kabelfernsehen abgestellt. Sie müssen jetzt hier unterschreiben, wenn Sie weiter fernschauen wollen." Das hören viele Mieter derzeit an ihrer Wohnungstür. Was ist dran?

Ab 1. Juli 2024 müssen Mieter die Gebühren für etwaiges Kabel-TV im Haus nicht länger pauschal über die Nebenkosten bezahlen. Vermieter dürfen die Kosten dann nicht mehr ohne Einverständnis umlegen. Deshalb werden die allermeisten Vermieter die bestehenden Sammelverträge mit dem örtlichen Kabelnetzbetreiber zum Juni-Ende kündigen. Für Mieter hat das Vor- und Nachteile:

  • Vorteil: Wer nicht oder nicht per Kabel fernsieht, muss jetzt auch keine Kosten mehr fürs Kabel-TV bezahlen.
  • Nachteil: Wer weiter wie gewohnt linear fernsehen will, sollte sich jetzt schon einmal überlegen, wie – und von wem – er zukünftig seine bewegten Bilder empfangen möchte.

In den kommenden Monaten wird es deshalb viel Wettbewerb geben, denn: Von der Änderung sind laut AGF Videoforschung etwa 6,6 Millionen Haushalte betroffen, die weder Satelliten- noch Antennenempfang haben und deren Kabelgebühren – noch – vom Vermieter über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Nicht an der Haustür unter Druck setzen lassen

Schon jetzt klingelt es deshalb an vielen Türen, wo dann Sätze wie "Wenn Sie hier nicht unterschreiben, wird Ihr Kabelfernsehen abgestellt!" zu hören sein können.

Hier gilt: Erst mal nichts unterzeichnen. Denn: Niemand sollte sich an der Haustür oder am Telefon von selbsternannten "Medienberatern" unter Druck setzen lassen, einen neuen Einzelvertrag bei einem bestimmten TV-Anbieter zu unterschreiben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn die sogenannten Berater beraten nicht, sondern sind einfach nur Vertreter, die von einem bestimmten TV-Anbieter eine Provision kassieren, wenn sie dessen Verträge verkaufen. Dazu schüren sie im Verkaufsgespräch unnötige Ängste.

Neuer TV-Anschluss: Die besten Tipps

Der beste Rat: Türe zu – und dann selbst und unabhängig informieren. Es gilt jetzt, den individuell besten Weg zu finden und dabei Kosten und Angebot abzuwägen. Folgende Tipps der Verbraucherzentrale helfen dabei:

  • Wer sein Kabel-Fernsehen als Mieter einfach nur loswerden will, muss nichts weiter tun. Und ab Juli auch nichts mehr dafür bezahlen.
  • Wer weiter lineares Fernsehen haben will, hat jetzt die Wahl, auf welchen Empfangsweg – Kabel, Antenne, Satellit, Internet – und welchen Anbieter er zukünftig setzen möchte. Kosten und Angebot können sich dabei stark unterscheiden. Auch klar: Alle Kosten müssen zukünftig direkt vom eigenen Konto bezahlt werden (und werden nicht mehr indirekt über die Nebenkosten beglichen).
  • Wer beim Kabelfernsehen bleibt, muss mit 8 bis 10 Euro im Monat rechnen. Will man dabei nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern auch die privaten in HD-Qualität empfangen, braucht man meist ein teureres Abo.
  • Streaming-Abos, die über den Internet-Anschluss kommen, fangen bei 6,50 Euro an, für rund 7 Euro sind hier laut Verbraucherzentrale auch die privaten Sender in HD mit dabei.
  • Fernsehen über Antenne (= DVB-T2 HD) liefert zumindest die Öffentlich-Rechtlichen kostenlos. Privatsender müssen zusätzlich bezahlt werden, die Kosten liegen dann bei rund 8 Euro im Monat.
  • Wer eine große Sendervielfalt schätzt und vielleicht einen Balkon mit Südostausrichtung hat, kann sich auch eine kleine Satellitenschüssel auf den Balkon stellen. Steht die Schüssel auf einem Ständer, braucht es auch keine Erlaubnis des Vermieters. Über Astra gibt es dann die Öffentlich-Rechtlichen (in HD) und die Privaten (in SD) gratis.
  • Kabel-TV-Einzelverträge haben meist eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Bei Streaming-Anbietern hingegen gibt es auch monatlich kündbare TV-Tarife.
  • Gut zu wissen: Kostenfreie Tarife der Streaming-Anbieter umfassen oft nur öffentlich-rechtliche Sender und vielleicht ein paar unbekannte Privatsender, so die Verbraucherzentrale. Beim Umschalten muss man sich zudem jedes Mal einen Werbespot angucken. Die Verbraucherzentrale nennt das "Lockvogel-Angebote".
  • Extra-Tipp: Mit etwas Glück könnte es sein, dass Ihr laufender Internet-Vertrag bereits einen TV-Empfang beinhaltet, ohne dass Sie es wissen (weil Sie davon bislang schlicht keinen Gebrauch gemacht haben). Hier hilft der schneller Blick auf den Internet-Vertrag oder die monatliche Rechnung – vielleicht löst sich das TV-Problem so ganz ohne Zusatzkosten.

Auch klar: Wer als betroffener Mieter bis zum Stichtag untätig bleibt und alle Informationen und Aushänge ignoriert, muss damit rechnen, dass der eigene Kabelanschluss früher oder später abgeklemmt wird. Aber auch dann kann man immer noch einen neuen Vertrag abschließen und sich das Kabel wieder freischalten lassen.

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Mit Material der dpa.