Nachdem die Regierung vor kurzem bereits Coffee-to-go-Bechern und Take-away-Boxen den Kampf angesagt hat, geht es jetzt Einwegplastik – weiter – an den Kragen. Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik dürfen in Deutschland nach dem 3. Juli 2021 ohnehin nicht mehr neu auf den Markt kommen.
Alle verbliebenen Produkte, die Einwegkunststoff enthalten, sollen nach dem Willen der Regierung immer seltener und unbeliebter werden. Die Gründe: Umwelt- und Klimaschutz. "Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation", so Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die neue Kennzeichnungspflicht setzt einen EU-Beschluss aus dem Jahr 2019 um.
Neuer Warnhinweis für Wegwerfplastik
Entsprechend sollten zunächst Hygieneprodukte wie Binden, Tampons und Feuchttücher sowie Tabakprodukte mit Kunststofffiltern und Einweg-Getränkebecher einen neuen Warnhinweis erhalten. Diese Produkte, die teilweise einen hohen Plastikanteil haben, landen am häufigsten im Meer, verschmutzen die Umwelt und bedrohen die Tierwelt. Außerdem setzen sie mit der Zeit kleine Plastikteilchen frei. Lesen Sie dazu auch: Fünf Tipps, wie Sie die Umwelt weniger mit Mikroplastik belasten
Die neuen Hinweise sollen aus einem Piktogramm mit Text bestehen, dessen endgültige Gestaltung aber noch nicht feststeht.
Ab Juli 2021 dürfen Hersteller keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen, bis Juli 2022 gilt aber eine Übergangsfrist, in der Firmen bereits hergestellte Artikel zumindest mit entsprechenden Aufklebern versehen müssen.
Die sogenannte Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung, die nun beschlossen wurde, legt außerdem fest, dass Verschlüsse und Deckel von Getränkeflaschen aus Kunststoff ab Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen. Diese neue Regel soll verhindern, dass beispielsweise Schraubverschlüsse aus Plastik weiter in der Umwelt landen. Bundesrat und Bundestag müssen der neuen Verordnung noch zustimmen.
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