Reparieren statt wegwerfen: Neue Rechte für EU-Verbraucher sollen kommen

Autor: dpa/Redaktion (lw) | Kategorie: Freizeit und Technik | 23.04.2024

Neue Rechte für EU-Verbraucher auf dem Weg
Foto: Christian Charisius/dpa

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden.

Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament hat nun grünes Licht für ein seit Langem gefordertes "Recht auf Reparatur" gegeben. Das Vorhaben im Überblick:

Was ist das neue "Recht auf Reparatur"?

In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Betroffenen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat. Die Liste der betroffenen Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden.

  • Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, damit auch unabhängige Werkstätten eine Reparatur durchführen können. 
  • Zudem dürfen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden.
  • Das Gesetz stellt laut Parlament klar, dass Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen dürfen, die eine Reparatur erschweren.
  • Wenn eine Reparatur technisch nicht möglich ist, können Verbraucher auch ein Ersatzgerät bekommen.

"Für die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen so lange Wartezeiten für eine Reparatur", teilte der Branchenverband Bitkom mit. Der Digitalverband hätte sich aber klarere Regeln gewünscht, in welchen Fällen dies möglich ist.

Gibt es eine Gewährleistung für reparierte Produkte?

Ja. Es soll nach Angaben der EU-Staaten eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt.

Das soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt. 

Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Umwelt?

Als die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Umsetzung der neuen Vorgaben präsentierte, schätzte sie, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften.

Wenn sich dies bewahrheitet, werden die neuen Regeln positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, da weniger Produkte aufgrund kleiner Defekte entsorgt werden. 

Wie werden Reparaturen darüber hinaus gefördert? 

Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen:

  • Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine erfüllt werden, mit denen sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt. So werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger.
  • Denkbar ist aber auch, Informationskampagnen durchzuführen.
  • Oder Räume für Reparatur-Initiativen bereitzustellen.

Welche weiteren Schritte braucht es noch?

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen noch die EU-Staaten final zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändler der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke zeigte sich zuversichtlich, dass dies "in Kürze" geschehen werde. Wenn alle Institutionen zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

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