Der Weichmacher Dicyclohexylphthalat (DCHP) ist als besonders besorgniserregend anzusehen und wird im Chemikalienrecht künftig streng eingestuft. Das hat die EU-Kommission beschlossen. DCHP wird als fortpflanzungsgefährdend (Kat. 1B) eingestuft. Er hat zudem auch aufgrund seiner hormonell wirksamen Eigenschaften wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA wird den Weichmacher demnächst in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufnehmen, die möglicherweise weiter beschränkt werden. ÖKO-TEST kritisiert bereits seit vielen Jahren Phthalat-Weichmacher in Verbraucherprodukten. Sie stehen seit langem im Verdacht, hormonell zu wirken. DCHP hat ÖKO-TEST zum Beispiel in Wickelauflagen nachgewiesen.
Schädlicher Phthalat-Weichmacher
DCHP als besonders besorgniserregend eingestuft
| Kategorie: Freizeit und Technik | 28.04.2018