Nicht alles online stellen
Was einmal im Internet das Licht der Welt erblickt, bleibt dort meist dauerhaft und verschwindet nicht von selbst. Veröffentlichte Fotos, Videos und Texte können nicht nur betrachtet, sondern auch gespeichert, weitergeleitet oder unter anderem Namen und Titel wieder veröffentlicht werden. Auch wenn dies nicht immer mit rechten Dingen geschieht.
Fotos, Filme und Posts in sozialen Netzwerken, die eigentlich nur für ausgewählte Freunde gedacht sind, können in Hacker-Hände geraten. So musste etwa Facebook Ende vergangenen Jahres einräumen, dass sich Programme für das soziale Netzwerk unbefugten Zugriff auf mehrere Millionen privater User-Fotos verschaffen konnten.
Wer sich bei Online-Diensten anmeldet, sollte wenn möglich nicht alle abgefragten Daten preisgeben. Mit dem Geburtsdatum lässt sich leicht die Identität klauen, mit Angabe des Jobs können andere auf Einkommen und Kaufkraft schließen. Überlegen Sie also bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch einen Bus rufen würden.
Veröffentlichtes regelmäßig prüfen
Persönliche Daten durch die Eingabe des eigenen Namens in Suchmaschinen ab und an zu überprüfen, ist sinnvoll. Wer bei seiner Suche unliebsame Behauptungen auf anderen Internetseiten entdeckt, kann die Seitenbetreiber auffordern, diese Daten umgehend zu löschen. Auch die Betreiber von Suchmaschinen müssen der Bitte nachkommen, Links mit persönlichen Angaben zu löschen, wenn es sich dabei nicht um Informationen von öffentlichem Interesse handelt.
In die Jahre Gekommenes löschen
Ein Mannschaftsfoto vom örtlichen Fußballverein aus dem Jahr 2006 – auch bei alten Veröffentlichungen ist die Frage angebracht, wie lange die Sichtbarkeit vergangener Anlässe und Ereignisse im Internet gerechtfertigt ist. Denn so bleiben persönliche Daten (Fotos, Namen und womöglich private Kontaktadresse) stets verfügbar. Wer Unseriöses im Sinn hat, kann online aufgespürte Persönlichkeitsdaten für eine anonyme und bloßstellende Veröffentlichung noch Jahre später nutzen.
Hass-Beiträge in sozialen Netzwerken melden
Wer in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, YouTube und Co. gemobbt oder mit Hassbotschaften verfolgt wird, sollte solche Beiträge den Betreibern des jeweiligen Netzwerkes melden. Diese müssen den Meldungen nachgehen und verleumderische Einträge innerhalb von 24 Stunden entfernen. Anleitungen für das Melden von Kommentaren bei Facebook, Instagram, Twitter und Google+ gibt es auf checked4you.de, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW.
Persönlichen Zugang sichern
Unerlässlich für den Schutz eigener Daten sind schwer zu knackende Passwörter. Wie jedes Türschloss seinen eigenen Schlüssel hat, so sollte auch jeder Zugang zu Internetdiensten über ein eigenes Passwort verfügen. Wem bei zu vielen Passwörtern der Kopf schwirrt, der kann seine Zugang-Codes einem digitalen Passwort-Manager anvertrauen. Mit diesen Programmen lassen sich mehrere Passwörter speichern, der Nutzer muss sich nur ein Haupt-Passwort merken. Das ist sicherer, als bei allen Diensten stets dieselbe Zugangskennung zu nutzen. Je mehr Zeichen ein Passwort hat, desto sicherer ist es. Mindestens zehn Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen erhöhen den Schutz. Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern oder Ähnliches sollten nicht verwendet werden.
Apps in Schranken weisen
Die nützlichen oder spielerischen Anwendungen auf Smartphones und Tablets möchten manchmal auf Dinge zugreifen, die sie nichts angehen. So sollten Nutzer vor dem Start festlegen, ob eine App wirklich die gespeicherten Kontakte auslesen darf. Bei einer Taschenlampen-App etwa gibt's keinen Grund dafür. Die Entwickler könnten jedoch ein Programm mit entsprechendem Zugriff auf Kontaktdaten dazu nutzen, die gespeicherten Daten zu sammeln, diese zu verkaufen oder illegal zu veröffentlichen. Deshalb ist es empfehlenswert, die Zugriffsberechtigungen für jede App nach der Installation einzeln sperren. Diese Funktion bieten mobile Geräte mit den Betriebssystemen iOS von Apple und Android ab der Version 6.0.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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