Verboten ist die Verwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Auch in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen sowie Grünland und Wald in speziellen Schutzgebieten gilt ein Verbot.
Auf Acker- und Grünland, das sich nicht in solchen Schutzgebieten befindet, gelten für den Einsatz Ausnahmeregeln. So darf Glyphosat beispielsweise weiterhin auf "erosionsgefährdeten Flächen" verwendet werden oder wenn "Problemunkräuter" bekämpft werden sollen.
Glyphosat erst 2023 vollständig verboten
Auch für andere Bereiche wird noch ein eingeschränkter Einsatz möglich sein. Für Häuser, Kleingärten, Parks und Spiel- und Sportplätze gilt ab jetzt zwar ein "Anwendungsverbot", aber glyphosathaltige Mittel, die noch für diese Anwendungsbereiche bereits zugelassen sind, dürfen dort weiterhin eingesetzt werden.
Das Bundesagrarministeriums betont, dass diese Ausnahmeregelung "rechtlich unumgänglich" gewesen sei. Neue Zulassungen für glyphosathaltige Mittel für die genannten Anwendungsbereiche würden nicht erteilt.
Ein nationales Totalverbot von Glyphosat sei europarechtlich nicht möglich, da der Wirkstoff EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt ist. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel sind laut Bundesagrarministerium mit Übergangsfrist in der gesamten EU noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen.
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