Verbraucherzentrale NRW: Verbotenes Einwegplastik ist online leicht zu kaufen

Autor: Redaktion (hap) | Kategorie: Freizeit und Technik | 03.07.2023

Einwegplastikprodukte wie Plastikteller und -besteck gibt es weiterhin online zu kaufen, wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW nun zeigt.
Foto: correct pictures/Shutterstock

Diverse Wegwerfprodukte aus Plastik, wie etwa klassische Einwegteller und -besteck, sind seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Nun zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW: Im Internet sind diese Produkte oft weiterhin zu haben – und sie werden sogar teils als "Mehrweg" bezeichnet.

In der EU dürfen viele Einwegplastikprodukte seit dem 3. Juli weder produziert noch in den Handel gebracht werden. Doch wird dieses Verbot im Online-Handel eingehalten? Das hat die Verbraucherzentrale NRW im April und Mai 2023 in einem Markcheck überprüft.

Das Ergebnis in Kürze: Viele deutsche Supermärkte, Discounter und Drogerien halten sich in ihren Online-Shops an das Verbot. Anders sieht das aber auf Webseiten aus, die als Online-Marktplatz dienen. Hier sind zahlreiche Angebote von Drittanbietern zu finden. Viele davon werden als "Mehrweg"-Produkt verkauft, obwohl sie das offenkundig nicht sind.

Einwegplastik: 18 Online-Shops im Marktcheck

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich für ihren Marktcheck insgesamt 18 Online-Shops näher angesehen. Getestet wurde, ob es folgende Produkte zu kaufen gibt:

  • Einweg-Besteck aus Plastik (Gabeln, Löffeln, Messer)
  • Einweg-Teller aus Plastik
  • Becher aus geschäumtem Polystyrol (Styropor)

Im Fokus der Untersuchung standen die Internetseiten von großen Supermarktketten, Discountern und Drogerien sowie Websites, die entweder selbst verkaufen oder aber als Marktplätze für andere Anbieter fungieren. Konkret wurden folgende Webseiten unter die Lupe genommen: Amazon, Ebay, Metro, Marktkauf, Lidl, Kaufland, Netto, Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka, Müller, Otto, Aliexpress, Bauhaus, Böttcher, Rewe, dm und Rossmann.

Zwecks besserer Beurteilung der Produkte wurden 15 verschiedene Artikel über vier Onlineshops bei 13 unterschiedlichen Unterhändlern bestellt, sowie bei einem Händler direkt.

Diese Online-Marktplätze halten sich nicht ans Verbot

Der Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt:

  • Einweggeschirr und -besteck werden nach wie vor auf den sechs großen Online-Marktplätzen – Amazon, Aliexpress, Ebay, Kaufland, Metro und Otto – durch verschiedene Unterhändler verkauft.
  • Viele deutsche Supermärkte, Discounter, Drogerien und Baumärkte halten sich in ihren Shops an das Verbot. Auf den Seiten von Aldi (Nord und Süd), Bauhaus, Böttcher, dm, Edeka, Lidl, Marktkauf, Müller, Netto, Rewe und Rossmann wurden weder Einwegbesteck noch Einwegteller aus Plastik angeboten, und es gibt dort auch kein "Mehrwegbesteck" bzw. "Mehrwegteller" zu kaufen, die fälschlicherweise als "Mehrweg" deklariert werden. 
  • Fünf gekaufte Produkte wurden offen als "Einweg" deklariert, weitere acht als "Mehrweg" oder "wiederverwendbar", obwohl es sich offensichtlich um Wegwerfartikel handelt. Zwei Produkte wurden weder eindeutig als "Einweg" noch als "Mehrweg" bezeichnet.
  • Immerhin: Styroporbecher sind der Untersuchung zufolge aus den Online-Angeboten gänzlich verschwunden und waren nicht verfügbar.

Warum wird Einweg- als Mehrweggeschirr bezeichnet?

Angesichts dieser Ergebnisse stellt sich die Frage, warum Plastikgeschirr einfach als "Mehrwegartikel" beworben werden kann, obwohl es sich um ein Wegwerfprodukt handelt?

"In der Einwegkunststoffverbotsverordnung, die Deutschland zur Umsetzung des EU-weiten Verbots erlassen hat, und auch an anderer Stelle wurde nicht klar definiert, ab wann ein Produkt als Einweg oder Mehrweg gilt", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

So würden etwa konkrete Vorschriften zur Materialstärke oder zu anderen Produkteigenschaften fehlen. "Hier scheint eine Regulierungslücke zu bestehen, die von einigen Anbietern bewusst ausgenutzt wird und die dringend geschlossen werden muss." Schließlich sei bei einer Online-Bestellung kaum zu erkennen, was man genau kaufe. Neben einer gesetzlichen Nachbesserung seien auch bessere Kontrollen durch Umweltämter und andere zuständige Behörden nötig

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