Viele Einwegplastik-Produkte seit 3. Juli verboten – es gibt aber auch Ausnahmen

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Freizeit und Technik | 05.07.2021

Viele Einwegplastik-Produkte sind ab 3. Juli verboten – die meisten Getränkebecher jedoch nicht.
Foto: Shutterstock/Kanittha Boon

Viele Einweg-Produkte aus Plastik werden in den kommenden Monaten Stück für Stück aus dem öffentlichen Leben verschwinden, weil sie seit dem 3. Juli 2021 nicht mehr hergestellt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Wegwerf-Trinkhalme, -Wattestäbchen oder -Rührstäbchen aus Plastik. Die "Einwegkunststoffverbotsverordnung" ist richtig und überfällig – schade, dass sie ein besonders häufiges Einweg-Produkt nicht erfasst.

Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, aber auch To-go-Lebensmittelbehälter aus Styropor sowie Getränkebecher aus demselben Material: Sie alle dürfen seit dem 3. Juli 2021 in der EU nicht mehr neu auf den Markt kommen. Verboten wurden außerdem Artikel aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff, die durch eine Reaktion mit Sauerstoff in Mikroplastik zerfallen.

Da die Lagerbestände aller betroffenen Produkte noch abverkauft werden dürfen, um eine unnötige Vernichtung zu verhindern, werden uns Plastik-Strohhalme & Co. noch einige Zeit begleiten. Man denke nur an die Glühbirne mit Glühfaden: Obwohl ihre Produktion 2009 eingestellt worden waren, konnte man Restbestände noch jahrelang über das Internet beziehen – und kann es noch heute.

Aus für Strohhalme und Besteck aus Plastik

Von dem Verbot, das jetzt in Kraft trat, sind auch Produkte aus biobasiertem oder biologisch abbaubarem Kunststoff betroffen. Das ist folgerichtig, weist sogenanntes Bioplastik doch keinen klaren ökologischen Vorteil auf, wie Umweltverbände seit Langem kritisieren. Dafür sind auch Wegwerf-Besteck und -Teller sowie Rühr-, Watte- und andere Stäbchen, die mit Plastik beschichtet oder vermengt sind, laut Gesetz zukünftig tabu.

Am 3. Juli 2021 wurde außerdem eine weitere EU-Regelung wirksam, um unseren Plastikkonsum einzudämmen: der Warnhinweis für Wegwerfplastik. Er sieht vor, dass bestimmte Wegwerf-Produkte aus oder mit Plastik künftig ein spezielles Label tragen müssen, das vor Umweltschäden warnt. Konkret betroffen sind die Verpackungen von Hygieneprodukten wie Binden oder Tampons, Feuchttüchern, Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern sowie Einweg-Getränkebehälter wie Coffee-to-go-Becher (sofern nicht aus Styropor, da zukünftig ohnehin verboten).

Ein Warnhinweis, wie er ab 3. Juli 2021 auf der Verpackung von kunststoffhaltigen Tampons zu finden sein soll.
Ein Warnhinweis, wie er ab 3. Juli 2021 auf der Verpackung von kunststoffhaltigen Tampons zu finden sein soll. (Foto: Europäische Kommission)

Der neue Hinweis, der erst nach und nach im Handel zu sehen sein wird, soll unter anderem verhindern, dass noch mehr Plastikabfall ins Meer gelangt – ein Problem, auf das auch ÖKO-TEST immer wieder aufmerksam macht.

Becher und Verpackungen nur aus Styropor verboten

Das neue Gesetz enthält eine wichtige Unterscheidung, die Verbraucher kennen sollten: Die meisten Einweg-Becher sowie viele Take-away-Verpackungen aus (oder mit) Plastik bleiben erlaubt. Nach dem Willen von EU und Regierung sind nämlich nur Getränkebecher und Lebensmittelverpackungen aus Styropor (d.h. geschäumtem Polystyrol) von dem neuen Einwegplastik-Verbot betroffen – das damit eher einem Einwegplastik-Verbot mit Ausnahmen gleicht.

Eine Tatsache, die den Verantwortlichen allerdings selbst nicht ganz klar zu sein scheint. So illustrierte das Bundesumweltministerium (BMU) eine Pressemeldung zum geplanten Plastikverbot im vergangenen Jahr ausgerechnet mit einem Einweg-Becher aus Plastik – und tauschte das Bild erst aus, als ÖKO-TEST auf den Fehler hinwies.

Plastikverbot – bitte besser kommunizieren!

Auch die Pressestelle der Bundesregierung zeigte sich nicht optimal informiert. So war in einer Pressemeldung eine Grafik zu sehen, die fälschlicherweise den Eindruck erweckte, dass sämtliche To-go-Becher und Fast-Food-Verpackungen aus Kunststoff von dem neuen Gesetz betroffen seien. Auch diese Unstimmigkeit wurde erst beseitigt, als ÖKO-TEST darauf aufmerksam machte.

Die bislang anschaulichste Illustration der neuen Regelungen lieferte der Naturschutzbund (NABU). Im nachfolgenden Foto ist zu sehen, welche Einweg-Produkte aus oder mit Plastik von dem neuen Verbot erfasst werden (rechts) – und welche gerade nicht (links). Coffee-to-go-Becher, die nicht aus Styropor bestehen, befinden sich zwar auf der linken Seite, müssen zukünftig aber, da sie mit Plastik beschichtet sind, zumindest den oben erwähnten Warnhinweis für Wegwerfplastik tragen.

Rechts verboten, links weiterhin erlaubt: Das Foto des NABU zeigt eindrücklich auf, wie viele Einweg-Produkte aus oder mit Plastik von dem neuen Verbot nicht erfasst werden.
Rechts verboten, links weiterhin erlaubt: Das Foto des NABU zeigt eindrücklich auf, wie viele Einweg-Produkte aus oder mit Plastik von dem neuen Verbot nicht erfasst werden. (Foto: NABU/K. Istel; Symbole: ÖKO-TEST)

Neues Einwegplastik-Gesetz: Die Reaktionen

Die Umweltschutz- und Verbraucherverbände begrüßten die neuen Regeln, mahnten aber übereinstimmend an, Mehrweg-Systeme und -Lösungen zukünftig stärker zu fördern:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobte die neue Verordnung, kritisierte aber, die Regierung hätte im gleichen Zug mehr für Mehrweg-Produkte tun müssen, der einzig sinnvollen Alternative zu Einweg-Artikeln. "Nur ein Systemwechsel weg von Einweg- hin zu Mehrwegverpackungen lässt die Verpackungsmüllberge von derzeit 19 Millionen Tonnen jährlich schrumpfen", so vzbv-Vorstand Klaus Müller.
  • Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich erfreut, dass zahlreiche Plastikprodukte aus der Öffentlichkeit verschwinden. Wie die Verbraucherzentralen sieht aber auch der BUND weiteren Handlungsbedarf, unter anderem in Form von verbindlichen Vorgaben für flächendeckende und unternehmensübergreifende Mehrweg-Konzepte.
  • Der Naturschutzbund (NABU) legte schon im letzten Jahr eine ausführliche kritische Stellungnahme zur Einwegkunststoffverbotsverordnung vor. Auch der NABU dringt auf ein "Mehrweg-Gebot", das beispielsweise durch eine staatliche Abgabe auf Einweg gefördert werden könnte, die in einen Mehrweg-Fonds fließt (mehr dazu unter nabu.de/einwegplastikverbot).

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