Dass Broschüren, Zeitungen, Kartons & Co. ins Altpapier bzw. die Blaue Tonne gehören, versteht sich von selbst. Sie sind ein wertvoller Rohstoff, der – über verschiedene Verarbeitungsstufen in der Wiederaufbereitungsanlage – zu Recyclingpapier wird, aus dem neue Produkte entstehen können. Doch leider lässt sich nicht alles, was nach Papier aussieht oder so heißt, auf diese Weise wiederaufbereiten.
Papiermüll: Was darf rein? Was soll nicht sein?
Viele papierartige Stoffe bestehen aus speziellen Verbundmaterialien oder sind mit bestimmten Beschichtungen versehen. Deshalb können sie nicht so gut wiederverwertet werden wie unbehandelte Papiere und Pappen und behindern den Recyclingprozess mehr, als ihm zu nützen.
Recyclingbetriebe sind nicht darauf ausgerichtet, alle vorstellbaren Verbindungen zu trennen oder alle möglichen Fremd- oder gar Schadstoffe zu entfernen, bevor sie das Papier wiederaufbereiten können. Auch verschmutztes oder verunreinigtes Papier sollte deshalb nicht im Altpapier landen.
Die meisten Zweifelsfälle gehören in den Restmüll, es gibt aber auch Ausnahmen.
1. Geschenkpapier – sofern beschichtet
Einige Geschenkpapiere dürfen ins Altpapier, andere wieder nicht. Geschenkpapier darf in den meisten Fällen ins Altpapier, auch wenn es bunt ist.
Tabu für den Papiermüll sind allerdings beschichtete Geschenkpapiere, die einen Überzug aus Kunststofflack oder -folie haben. Sie gehören in den Restmüll. Den Unterschied erkennen Sie, wenn Sie das Papier einreißen: Bei stärker beschichtetem Papier kommt dann oft eine dünne Folie zum Vorschein.
Sie können bereits beim Kauf auf unbeschichtetes Geschenkpapier achten, das am besten selbst schon aus Recyclingpapier hergestellt wurde. Sie erkennen solche Geschenkpapiere unter anderem am Kennzeichen Blauer Engel. Entsprechende Rollen finden Sie in fast jedem Drogeriemarkt sowie im Schreibwarenhandel.
>> Lesetipp: Geschenke verpacken – so klappt es nachhaltiger
2. Getränkekartons
Getränkekartons – die etwa mit Milch, Sahne oder Säften befüllt werden – sind Verbundverpackungen, die aus mehreren Kunststoffschichten, Aluminium und Papier bestehen.
Getränkekartons sind ein Fall für den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne. Die Umwelthilfe bemängelt, dass mehr als ein Drittel der Getränkekartons fälschlicherweise im Papiermüll, im Restmüll oder gar in der Umwelt entsorgt werden.
3. Backpapier – ist kein Papiermüll
Backpapier ist zum einen mit einer speziellen Beschichtung versehen, zum anderen ist es nach der mehrmaligen Benutzung normalerweise mit Essensresten und/oder Fettspritzern verschmutzt. Alles in allem ein Fall – für den Restmüll.
>> Lesetipp: Backpapier-Alternativen: Möglichkeiten, ohne Backpapier zu backen
4. Butterbrotpapier/Pergamentpapier
Genau wie Backpapier ist Butterbrotpapier nach der Benutzung normalerweise verschmutzt und damit für eine Weiterverwertung nicht mehr zu gebrauchen. Es gehört damit ebenfalls in den Restmüll.
5. Kassenbons, Fahrkarten & Tickets
Fast schon ein Klassiker ist die Frage nach den Kassenbons. Obwohl sich keine BPA-haltigen Kassenzettel mehr im Umlauf befinden sollten, sind Sie – und die Umwelt – auf der sicheren Seite, wenn Sie Kassenbons nicht zum Altpapier, sondern in den Restmüll werfen.
Sicherheitshalber gilt dies auch für Fahrkarten aus Bus und Bahn. Denn auch diese werden häufig auf Thermopapier gedruckt. Viele dieser Thermopapiere enthalten inzwischen nicht mehr Bisphenol A (BPA), sondern Bisphenol S (BPS), dessen Risiken noch nicht abschließend geklärt sind. Sicherheitshalber sollte die Chemikalie aber nicht in den Papierkreislauf gelangen, da sie sonst über Verpackungen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen kann.
Was ist mit graublauen (Öko-)Bons?
Bei blauen Kassenbons ("Ökobons") ist die Entsorgung umstritten. Während die Bon-Hersteller erklären, dass ihre Produkte dem Altpapierkreislauf zugeführt werden dürfen, sind Recyclingunternehmen anderer Meinung.
Das Umweltbundesamt erklärt dazu seit Ende Dezember 2023, dass entsprechende Bons das Recyclingpapier dunkel färben, wenn größere Mengen im Altpapier entsorgt würden. "Die Entsorgung kleiner Mengen im Altpapier schadet dem Recycling dagegen nicht", heißt es weiter.
6. Küchenrolle/-krepp & Servietten
Nach der Benutzung ist Küchenpapier verschmutzt und damit nicht mehr für den Papier-, sondern für den Restmüll gedacht. Es ist auch möglich, benutztes Küchenpapier über die Biotonne zu entsorgen – wenn auch nicht die erste Wahl.
Die CO₂-Bilanz der Küchenrolle minimieren Sie übrigens, wenn Sie gleich ein Produkt aus Altpapier kaufen. Auch hier hilft es, auf den Blauen Engel zu achten.
Wer besonders umweltbewusst ist, kommt gleich ganz ohne Küchenkrepp aus, bei dem es sich streng genommen um ein überflüssiges Haushaltsprodukt handelt. Als Alternativen bieten sich waschbare Tücher an, beispielsweise aus Baumwolle.
7. Papiertaschentücher
Auch benutzte Papiertaschentücher gehören in den Restmüll, damit sie – schon aus gesundheitlichen Gründen – verbrannt werden. Papiertaschentücher hingegen gibt es konventionell und aus Recyclingpapier, außerdem gilt: Je weniger Lagen sie haben, desto weniger Material muss bei der Herstellung aufgewendet werden. Wer auch hier Ressourcen schonen will, greift zu Taschentüchern aus Stoff.
>> Lesetipp: Taschentücher entsorgen: In den Papiermüll – oder nicht?
8. Pizzakartons
Für die stabilen Pizza-Hüllen gilt:
- Sind sie beschichtet und lässt sich die Beschichtung nicht getrennt entsorgen, gehören Pizzakartons in den Restmüll.
- Sind sie unbeschichtet und mit Essensresten verschmutzt, ebenfalls.
- Sind sie, von ein paar Fettflecken abgesehen, noch einigermaßen sauber, dürfen Pizzakarton hingegen auch ins Altpapier.
Auch Folgendes gehört nicht in den Papiermüll
Außerdem in den Restmüll gehören folgende – vermeintliche – "Papiere" oder papierähnlichen Produkte:
- Aktenordner aus Karton
- benutzte Kosmetiktücher
- Briefe mit Plastik-Sichtfenster (Ausnahme: Sichtfenster aus Pergamin); hier können Sie das Sichtfenster vom Papier trennen und gesondert im Restmüll entsorgen
- feuchtes/verschmutztes Toilettenpapier
- Faxpapier, wenn Thermopapier
- Filterpapier
- Fotopapier und Fotos
- Kohlepapier
- Pappteller
- Haftzettel/Post-its
- Postkarten (sind in der Regel beschichtet)
- Tapeten (bis auf wenige Ausnahmen)
- Wachspapier
Grundsätzlich gilt: Was überzogen, imprägniert oder merklich mit Wachs, Öl, Lack und/oder Folie behandelt ist, kann nicht ins Altpapier gehören. Ebenso wenig, was stärker verschmutzt, verklebt oder verunreinigt ist.
Weiterlesen auf oekotest.de: