Seit Jahrzehnten wird Zinkpyrithion zur Konservierung oder als Anti-Schuppen-Wirkstoff in Kosmetika eingesetzt – und seit Jahrzehnten kritisiert ÖKO-TEST die Verbindung. Jetzt endlich hat die Europäische Union ein Verbot von Zinkpyrithion in Kosmetika beschlossen. Ab 1. März 2022 soll es gültig sein.
Zinkpyrithion gefährdet wohl die Fortpflanzungsfähigkeit
Vorausgegangen war eine Neu-Einstufung als CMR-Stoff (d.h. "cancerogen mutagen reprotoxic") der Kategorie 1B: Der Stoff mit den INCI-Bezeichnung "Zinc Pyrithione" gilt demnach als "vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen" und steht im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit bei Mann und Frau zu gefährden.
Schon länger hatte ÖKO-TEST die Verbindung kritisiert, weil sie auch die Haut reizt und giftig ist für Wasserorganismen. Doch die EU-Kosmetikverordnung erlaubte Zinkpyrithion bisher in auszuspülenden Haarmitteln bis zu einer Konzentration von maximal 1 Prozent; in Kosmetika, die im Haar verbleiben, durfte der Stoff immer noch bis zu 0,1 Prozent ausmachen – vorausgesetzt, er wurde dort nicht zur Konservierung eingesetzt.
Stoff findet sich noch in vielen Shampoos
Und die Kosmetik-Industrie nutzte diese Möglichkeit: In unserem Test Schuppenshampoos im ÖKO-TEST Magazin März 2021 enthielten noch sieben von 50 Produkten den Wirkstoff Zinkpyrithion. Und das, obwohl dessen Reizpotential längst bekannt war und es im Markt wirksame und besser verträgliche Alternativen gibt.
Die Tatsache, dass solche Alternativen verfügbar sind, hat für den Gesetzgeber nun offenbar den Ausschlag gegeben, die bisherigen Ausnahmeregelungen zu streichen.
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