Abstimmung: Was wird "Mogelpackung des Jahres 2024"?

Autor: Redaktion (bw) | Kategorie: Geld und Recht | 13.01.2025

Versteckte Preiserhöhungen: Die Wahl zur "Mogelpackung des Jahres 2024" läuft
Foto: Verbraucherzentrale

Weniger Inhalt, höhere Kosten: Die Verbraucherzentrale sucht die dreisteste Mogelpackung des vergangenen Jahres. Ob Gewürzsalz, Vanilleeis, Orangensaft, Waffelblätter oder Duschcreme – Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt abstimmen, welches Produkt zur "Mogelpackung des Jahres 2024" gekürt werden soll.

Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Hamburg wieder die "Mogelpackung des Jahres". Hintergrund der Aktion ist die weit verbreitete Praxis von Herstellern, versteckte Preiserhöhungen durch eine Reduzierung der Füllmenge bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis durchzusetzen.

Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit fünf Kandidaten zusammengestellt, die im Jahr 2024 besonders negativ aufgefallen sind. Die Nominierungen basieren auf hunderten Hinweisen und Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Alle sind nun aufgerufen, bis zum 21. Januar 2025 ihre Stimme abzugeben und so den "Gewinner" des wenig schmeichelhaften Titels zu wählen. Am 22. Januar wird bekannt gegeben, welches Produkt die "Mogelpackung des Jahres 2024" ist.

Die Nominierten im Detail

Die Liste der Kandidaten zeigt, wie vielfältig die Tricks der Hersteller sind.

Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter:

Hier wurde die Füllmenge von 150 auf 80 Gramm reduziert, während der Preis um einen Euro stieg. Das entspricht einer Preiserhöhung von 150 Prozent. Die Verpackung täuscht durch ihre Größe mehr Inhalt vor.

Cremissimo Bourbon Vanille Eis von Unilever:

Bei diesem Speiseeis schrumpfte die Füllmenge von 1.300 auf 900 Milliliter, während der Preis unverändert blieb. Dies führt zu einer versteckten Preiserhöhung von bis zu 44 Prozent.

Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini:

Der Fruchtsaftgehalt wurde von 100 Prozent auf 50 Prozent reduziert und durch Zuckerwasser ersetzt – ohne dabei den Preis anzupassen. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen somit denselben Preis für ein qualitativ minderwertigeres Produkt.

Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord:

Hier wurde die Füllmenge von 200 Gramm auf 100 Gramm reduziert. Trotz gleichbleibendem Verkaufspreis von 1,99 Euro bedeutet das eine Preiserhöhung von 100 Prozent. Aus zwei Plastikschalen wurde einfach eine gemacht.

Dove Duschcreme von Unilever:

Die neue Duschcreme enthält weniger Inhalt und kostet fast doppelt so viel wie die vorherige Version, obwohl die Inhaltsstoffe fast identisch sind. Dies stellt eine erhebliche Preissteigerung dar, ohne erkennbaren Mehrwert für Kundinnen und Kunden.

Weniger Mogelpackungen, dafür höhere Preise

Im Jahr 2024 registrierte die Verbraucherzentrale Hamburg insgesamt 67 Mogelpackungen, weniger als die 104 Fälle im Jahr 2023. Allerdings lag die durchschnittliche Preissteigerung mit 31,5 Prozent, deutlich über den 23,5 Prozent des Vorjahres. Besonders auffällig: Die fünf höchsten Preiserhöhungen betrugen 100 Prozent und mehr.

Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, dass die Politik trotz des seit Jahren bekannten Problems, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend vor solchen Tricks schützt. Andere Länder wie Ungarn, Frankreich und Brasilien haben bereits Maßnahmen zur Kennzeichnung von Mogelpackungen ergriffen.

Die Verbraucherzentrale fordert eine klare Kennzeichnung von Mogelpackungen, bei der die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung auf der Verpackung angegeben werden. Zudem sollten die Verpackungen an den reduzierten Inhalt angepasst werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.

Verbraucher sind zur Abstimmung aufgerufen

Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf, bis zum 21. Januar 2025 online über die "Mogelpackung des Jahres 2024" abzustimmen. Ziel ist es, auf die Praktiken der Hersteller aufmerksam zu machen und Druck für mehr Transparenz und fairere Preise zu machen.

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