Arbeitslosenversicherung

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

| Kategorie: Geld und Recht | 31.12.2017

Arbeitslosenversicherung

Mütter und Väter, die nach dem dritten Geburtstag ihres Kindes eine längere Auszeit vom Job nehmen, können sich mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung absichern. Das kosten derzeit im Monat 39,90 Euro in den alten und 44,63 Euro in den neuen Bundesländern, kann sich aber lohnen. Denn wenn Eltern unmittelbar nach der Rückkehr ins Arbeitsleben vom Betrieb entlassen werden, haben Sie unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) mehr. Der Grund: Um ALG I zu erhalten müssen sie in den zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate mit Beitragszahlungen nachweisen. Diese Voraussetzung ist bei Verschiebung der Elternzeit über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus oft nicht gegeben.