Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Familien in diesem Jahr wie schon 2020 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Zudem soll den seit Monaten geschlossenen Restaurants steuerlich geholfen werden.
Auf Speisen in der Gastronomie soll weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann aber erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnet - deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet. Auf Getränke bleibt es beim Satz von 19 Prozent.
Ferner sollen Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können.
Einschätzungen zu den Corona-Steuerentlastungen
SPD-Expertin Ingrid Arndt-Brauer sprach in der abschließenden Parlamentsdebatte von einem "guten Gesetz", das schnell beschlossen worden sei. Die FDP unterstützt die Maßnahmen, auch wenn das Gesetz nach den Worten ihres Abgeordneten Markus Herbrand kein großer Wurf ist und wenig überzeugt. Auch für die Linke sind die Pläne unzureichend. Es sei nicht alles falsch, aber es sei zu wenig und zu ungenau, kritisierte ihr Experte Jörg Cezanne. Ähnlich äußerten sich die Grünen: Die Maßnahmen seien keine echte Hilfen, sagte Stefan Schmidt.
Albrecht Glaser von der AfD sprach mit Blick auf die Erleichterungen für Unternehmen von einer "Lachnummer". Er forderte etwa einen unbegrenzten Verlustrücktrag über mehrere Jahre. Auch die FDP und die Grünen sind für eine Ausweitung und längere Frist, aus Sicht der Linken profitieren nur große Unternehmen. Unionsexperte Sebastian Brehm sprach dagegen von einem vernünftigen Kompromiss und einem gutem Schritt für die Wirtschaft. Die Union hätte sich aber etwas mehr vorstellen können, hieß es zum Verlustrücktrag.
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