Mit dem 25. Mai 2018 Tag tritt die neue, EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie stellt den Datenschutz EU-weit auf eine einheitliche Grundlage und soll Verbraucher gegen Datenmissbrauch besser schützen. So haben alle Verbraucher ab sofort nicht nur das Recht zu erfahren, welche persönlichen Daten über sie gesammelt werden, zu welchem Zweck dies geschieht, wie und wo sie verarbeitet werden, ob etwa auch ein Profil angelegt wird oder die Daten in Drittländer weitergesendet werden und ob sie dort datenschutzkonform verarbeitet werden. Vielmehr müssen Unternehmen und soziale Netzwerke auf Wunsch auch eine kostenlose Kopie all dieser Informationen bereitstellen. Andernfalls können sich Verbraucher an regionale oder europäische Datenschutzbehörden werden und ihr Auskunftsrecht einklagen. Zudem wird klargestellt, dass personenbezogene Daten dem Nutzer gehören und nicht dem mit der Datenverarbeitung befassten Unternehmen. Verbraucher haben daher das Recht, Daten von einem Anbieter zum anderen mitzunehmen. Gestärkt wird auch das Recht auf "Vergessen". Wenn Daten nicht mehr benötigt werden oder für den Zweck, zu dem sie erhoben werden, gar nicht gebraucht werden, können Verbraucher ihre Löschung verlangen oder der Erhebung widersprechen. Letzteres gilt auch für die Verarbeitung solcher Daten oder der Weitergabe an Dritte, zum Beispiel zu Werbezwecken. Bereits erhobene Daten können sie auch sperren lassen, wenn beispielsweise Streit über die Richtigkeit besteht. Obendrein müssen Nutzer sofort informiert werden, wenn ihre Daten gehakt wurden. Ganz wichtig ist zudem das Kopplungsverbot: Anbieter dürfen Verbraucher nicht zur Einwilligung in die Herausgabe oder Verarbeitung von Daten zwingen, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind. Solche Vertragsklauseln sind generell unwirksam.
Wer seine neuen Rechte wahrnehmen will, für den halten alle Verbraucherzentralen auf ihren Websites entsprechende Musterbriefe bereit.