Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch der Gesetzesänderung zum einheitlichen Ladestandard USB-C zu, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. "Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck. "Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter – und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt."
Konkret wird USB-C als Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielkonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 soll dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten.
2020 wurden laut Ministerium in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft. Jeder Verbraucher besitze im Durchschnitt drei Ladegeräte, von denen er zwei regelmäßig benutze.
Die EU-Staaten hatten sich im vergangenen Jahr auf den einheitlichen Ladestandard USB-C geeinigt.
Bekomme ich mit jedem neuen Elektrogerät ein neues USB-C-Kabel?
Nicht zwangsläufig. Das Gerät selbst soll unabhängig von Ladegerät und -kabel verkauft werden können. Verbraucher hätten so die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie ein zusätzliches Kabel benötigen oder darauf verzichten.
Nach vier Jahren soll der Nutzen überprüft werden, gegebenenfalls könnte der getrennte Verkauf dann sogar zur Pflicht werden.
Was soll die Gesetzesänderung bewirken?
Zum einen sollen Verbraucher davon profitieren – weil weniger Kabel in ihrem Haushalt sind und sie zudem Geld sparen, wenn sie nicht mit jedem Gerät ein neues Netzteil erwerben müssen. Zum anderen soll Elektroschrott vermieden werden. Die EU-Kommission spricht von 11.000 Tonnen jährlich durch entsorgte und nicht benutzte Ladegeräte, wovon rund 1.000 Tonnen eingespart werden könnten.
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