Am 1. Juli 2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Diese Regelung hatte Hauseigentümern und -verwaltungen erlaubt, Sammelverträge mit Kabel-TV-Anbietern abzuschließen. Die Gebühren konnten sie dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen – ganz gleich, ob diese vom Kabelfernsehen Gebrauch gemacht haben oder nicht. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.
Denn Mieterinnen und Mieter können ab Juli völlig frei über ihren Empfangsweg entscheiden – also einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen oder das Fernsehen alternativ über Antenne, Satellit oder Streaming in die Wohnung holen. Doch damit man wie gewohnt Fernsehen kann, könnte die Zeit langsam drängen. Ein Überblick, was jetzt zu tun ist.
Was muss ich jetzt als Mieterin oder Mieter tun?
Wer Fernsehen aktuell über den Kabelanschluss bezieht, sollte sich mit den Alternativen vertraut machen und sich entscheiden, welcher Empfangsweg im Hinblick auf die eigenen Bedürfnisse künftig am besten geeignet ist. Kabelnutzerinnen und -nutzer, die untätig bleiben, müssen damit rechnen, dass ihnen früher oder später das TV-Kabel abgeklemmt wird – dann ist kein Fernsehempfang mehr möglich.
Bevor das passiert, werden Mieter in der Regel aber mehrmals informiert – sei es vom Vermieter oder per Aushang vom Kabelnetzbetreiber, sagt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine gesetzliche Verpflichtung, über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu informieren, gibt es laut Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg, aber nicht.
"Dass dann wirklich abgeklemmt wird, kommt nur in ganz seltenen Fällen vor", sagt Gundall. Und selbst wenn es passiert, ist es jederzeit möglich, das Signal wieder freischalten zu lassen – mit einem Vertragsabschluss.
Auch von Vodafone heißt es: Einen schnellen harten Schnitt wird es nicht geben. Das Fernsehsignal wird also nicht ruckzuck abgestellt, nur weil der Sammelvertrag des Vermieters keine Gültigkeit mehr hat. Zugleich erhöhen die Anbieter aber den Druck. "Wir tun alles, um Mieter über die bevorstehende gesetzliche Änderung zu informieren und werden sie auch mehrfach kontaktieren", sagt Deutschlandchef Marcel de Groot.
Er fügt hinzu: "Wo Mieter sich trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme gegen einen Kabel-TV-Anschluss entscheiden, werden wir auch Anschlüsse abklemmen." Auch von Tele Columbus mit der Marke Pÿur heißt es, man informiere mehrfach und schalte erst dann ab.
Welche Alternativen zum klassischen Kabelanschluss gibt es?
Zum einen gibt es den Antennenanschluss, auch DVB-T2 HD genannt. In vielen Regionen kann man so mithilfe einer Zimmerantenne oder der alten Dachantenne rund 20 öffentlich-rechtliche Fernsehsender kostenfrei und unverschlüsselt empfangen, erklärt Gundall. Wer weitere rund 20 Privatsender schauen möchte, muss dafür etwa acht Euro bezahlen.
Alternative Nummer zwei ist der Empfang per Satellit: "Hier entstehen außer den Kosten für die Installation keine weiteren laufenden Kosten", sagt Gundall. Soll eine Satellitenschüssel allerdings an die Hauswand oder den Balkon montiert werden, braucht es die Zustimmung des Vermieters.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, das Fernsehprogramm via Internet zu empfangen (IPTV). Das geht entweder über ein entsprechendes Kombi-Angebot des VDSL-Anbieters für rund fünf Euro Aufpreis pro Monat, oder separat über einen Streamingdienstanbieter für sechs bis zehn Euro pro Monat.
Hier funktioniert der Empfang am modernen Smart-TV mit einer App. Bei älteren Geräten braucht es unter Umständen einen HDMI- oder USB-Stick zum Einstecken oder eine Empfangsbox wie AppleTV oder Nvidia Shield TV . Wer das Kombi-Angebot des VDSL-Anbieters nutzen möchte, braucht einen entsprechenden Receiver.
Bis wann brauche ich einen neuen Vertrag, damit ich weiterhin Fernsehen kann?
"Das hängt leider von der individuellen Situation ab", sagt Verbraucherschützer Gundall. Der 30. Juni ist der letztmögliche Termin, an dem Vermieterinnen und Vermieter den Kabelanschluss über die Nebenkosten abrechnen dürfen. "Manche Vermieter stellen aber bereits früher die Verträge um."
Gundall empfiehlt, auf Aushänge oder Mieterrundschreiben zu achten oder alternativ den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung zu fragen. Ein neuer Vertrag ist je nach Empfangsweg schnell geschlossen – und so der Empfang innerhalb kürzester Zeit wieder hergestellt.
Lohnt es sich, schon jetzt auf neue Angebote einzugehen?
Gerade die IPTV-Anbieter halten entsprechende Schnupper- oder Übergangsangebote bereit, bei denen man die neue Empfangsart kostenfrei ausprobieren kann – sei es einen Monat oder sogar bis zum 30. Juni. Wichtig ist dann nur, dass Nutzer gegebenenfalls daran denken, rechtzeitig wieder zu kündigen, falls ihnen das Angebot doch nicht zusagt.
"Vorsichtig sollte man allerdings sein, wenn Medienberater der Kabelnetzbetreiber an der Haustür klingeln", sagt Michael Gundall. Diese Mitarbeiter würden oft auf Provisionsbasis bezahlt und verkaufen daher gerne auch mal mehr als unbedingt notwendig.
Wer überrumpelt wurde und doch unterzeichnet hat, kann den Vertrag laut Verbraucherzentrale Hessen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Stellen die Anbieter an der Haustür nicht bereits die notwendigen vorvertraglichen Informationen und eine Zusammenfassung des Vertrags zur Verfügung, sei der Vertrag ohne nochmalige Zustimmung ohnehin nicht gültig.
Wird Fernsehen für Mieter jetzt teurer?
Vermutlich ja, aber nur etwas. Bei Vodafone lag die Preisspanne grob gesagt bei sieben bis neun Euro pro Monat, künftig sind es laut Firmenangaben vom Jahresbeginn circa acht bis zehn Euro – vorausgesetzt, es wird eine neue Vereinbarung genutzt, die eine gewisse Menge an Abnehmern enthält.
Liegt hingegen kein Rahmenvertrag vor und ist der Mieter als Einzelkunde auf sich allein gestellt, muss er bei Vodafone monatlich knapp 13 Euro berappen. Beim Streaming-Anbieter Zattoo kostet der günstigste Tarif 6,49 Euro und bei Waipu 7,49 Euro an. Für beide Online-Dienste ist ein separater Internetvertrag nötig, der bei Magenta TV über die Telekom schon inbegriffen sein kann.
Wie kann ich prüfen, ob mein Vermieter den Kabelanschluss ab Juli nicht mehr abrechnet?
Das sollte aus der Nebenkostenabrechnung des Jahres 2024 hervorgehen, die Mieterinnen und Mietern 2025 zugestellt werden dürfte, sagt Rolf Bosse. Die Kosten in der Position "Kabelfernsehen" sollten dort lediglich halb so hoch sein wie in den vergangenen Jahren.
"Sollte das anders sein, besteht Anlass zur Nachfrage." Mieterinnen und Mieter haben ein Recht darauf, die Belege einzusehen. So können sie checken, ob korrekt abgerechnet wurde.