Galeria Kaufhof darf Produkte nicht mehr mit der Aussage "besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" bewerben. Zumindest dann nicht, wenn weitere Informationen fehlen, die erläutern, woraus sich die entsprechende Umwelt- oder Sozialverträglichkeit ergeben soll. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Urteil: Az. 31 O 379/17). Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), nachdem Galeria Kaufhof im Internet einen "Bügel-BH für Mädchen" mit der genannten Aussage betitelt hatte. Der vzbv bewertet das als Green- und Social-Washing und fordert branchenweit gesetzliche Mindestanforderungen für eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Produktion.
Galeria Kaufhof
Werbeaussage verboten
| Kategorie: Geld und Recht | 08.04.2018