Mehrwertsteuersenkung: Stromzähler ablesen und weitere Spartipps

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Geld und Recht | 14.07.2020

Senkung der Mehrwertsteuer
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / jarmoluk

Seit 1. Juli gilt in Deutschland die vorübergehende niedrigere Mehrwertsteuer. Verbraucher können beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen sparen – zum Beispiel auch beim Strom- und Gasverbrauch. So können Sie effektiv sparen.

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer gesenkt – mit dem Ziel, die Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown wieder anzukurbeln. Der reguläre Mehrwertsteuersatz wurde bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 auf 5 Prozent.

Händler und Dienstleister sollen die niedrigere Mehrwertsteuer an die Verbraucher weitergeben, damit Waren und Dienstleistungen billiger werden. Da die Unternehmen dazu aber nicht verpflichtet sind, kann der Handel die Ermäßigung  auch für sich behalten. "Die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Nettopreis, und der Nettopreis kann dann vom Unternehmer so angehoben werden, dass im Ergebnis angehobener Nettopreis plus geringere Umsatzsteuer derselbe Endpreis herauskommt. So ist das in einer Marktwirtschaft", erklärt Markus Heintzen von der Freien Universität Berlin gegenüber der ARD.

Was bringt die Mehrwertsteuersenkung?

Die neuen Steuersätze gelten für Waren und Dienstleistungen. Sparen lässt sich vor allem bei größeren Anschaffungen, beim Einkauf im Supermarkt oder bei Kleidung ist die Ersparnis gering: Eine Jacke für 99 Euro kostet beim neuen Steuersatz knapp 2,50 Euro weniger, ein Kilo Äpfel reduziert sich von 1,69 Euro um vier Cent auf 1,65 Euro. Bei einem Lebensmittel-Wocheneinkauf für eine Familie für 150 Euro im Supermarkt beispielsweise summiert sich die Ersparnis auf 2,67 Euro, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berechnet hat.

Wichtig zu wissen: Händler können die Rabatte auch erst an der Kasse gewähren. Dann müssen die Händler nicht sämtliche Preise neu auszeichnen.

Mehrwertsteuersenkung nicht auf Mieten

Mieter profitieren von der niedrigeren Mehrwertsteuer nicht. In der Regel sind Mietzahlungen für Wohnungen sowieso von der Umsatzsteuer befreit.

Auch bei Strom und Gas lässt sich aufgrund der gesunkenen Mehrwertsteuer sparen.
Auch bei Strom und Gas lässt sich aufgrund der gesunkenen Mehrwertsteuer sparen. (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / Shutterbug75)

Mehrwertsteuer bei Rechnungen für Strom und Gas

Auch die Energieversorger müssen die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben. "Die großen Versorger wollen das über die jährliche Abrechnung machen. Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich zwischen Juli und Dezember 2020 nicht", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Rechnet der Energieversorger zeitanteilig ab und wurde der Zählerstand bei Strom und Gas nicht zum Stichtag 30. Juni 2020 mitgeteilt, wird der anteilige Verbrauch für die sechs Monate mit reduziertem Mehrwertsteuersatz geschätzt."

Damit der tatsächliche Strom- oder Gasverbrauch vor und nach der Senkung der Mehrwertsteuer korrekt berechnet werden kann, sollten Verbraucher ihren Zählerstand jetzt dokumentieren und dem Energieversorger mitteilen – so die Empfehlung der Verbraucherzentralen. Als Belegt reicht ein Foto, das dem Anbieter per E-Mail geschickt wird.

Ein Vierpersonenhaushalt, der 4.250 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, kann nach den Berechnungen der Verbraucherschützer durch die Steuersenkung zwischen Juli und Dezember rund 16 Euro sparen. Bei der Gasrechnung – mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr – liegt die mögliche Ersparnis bei etwa 14 Euro.

Gut zu wissen: Der Zähler muss nicht zwingend am Stichtag Ende Juni abgelesen werden, Sie können den Zählerstand jederzeit über das Online-Portal des Anbieters melden. Damit ist in jedem Fall der anteilige Stand gesichert.

So können Verbraucher sparen

  • Auch bei Verträgen für Telefon-, Internet- und Mobilfunkanschlüsse gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz.
  • Die Raten von Leasingverträgen sinken in der Zeit zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020.
  • Beim Kauf von Waren ist entscheidend, wann Sie diese erhalten. Erfolgt die Lieferung in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020, gelten die neuen Umsatzsteuersätze.
  • Bei Handwerkerleistungen, die in der Zeit der Mehrwertsteuersenkung beendet werden, gelten grundsätzlich die reduzierten Umsatzsteuersätze.
  • Es kann sich finanziell lohnen, den Anbieter im Zweifel auf die Mehrwertsteuersenkung anzusprechen.
  • Da nicht alle Händler die Mehrwertsteuer gesenkt haben und die Preise häufig sehr unterschiedlich sind: Vergleichen Sie Preise bei verschiedenen Anbietern. 

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