Vermieter dürfen Modernisierungskosten von Mietwohnungen auf die Mieter umlegen. Allerdings darf die Modernisierung nicht so umfassend sein, dass etwas komplett Neues entsteht, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 28/17). Im konkreten Fall ging es nicht nur um energiesparende Modernisierungen eines Reihenhauses, sondern um umfassende Erneuerungen, einschließlich einer neuen Einteilung der Räume, eines Ausbaus des Spitzbodens und Anbaus eines Wintergartens. Der Mietpreis sollte dadurch von rund 464 Euro auf 2.150 Euro steigen. Die weitreichenden Maßnahmen würden den Charakter der Mietsache grundlegend ändern, urteilten die Richter. Das müsse der Mieter nicht dulden.
Mietrecht
Mieter müssen drastische Umbauten nicht dulden
| Kategorie: Geld und Recht | 07.03.2018