Mietschäden

Vermieter steht Schadenersatz zu

| Kategorie: Geld und Recht | 05.03.2018

Mietschäden

Nach Ende eines Mietverhältnisses kann ein Vermieter vom bisherigen Mieter Schadenersatz für Schäden an der Wohnung verlangen, ohne dass er ihm mit einer Frist die Möglichkeit gibt, die Mängel zu beseitigen. Das entschied aktuell der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 157/17). Im konkreten Fall verlangte der Wohnungseigentümer mehr als 5.000 Euro Schadenersatz wegen Schimmelbefall in mehreren Räumen, der vom Mieter verschuldet war. Dazu kamen mangelnde Pflege der Badezimmerarmaturen, ein Lackschaden an einem Heizkörper sowie der schadensbedingte Mietausfall. Das Gericht stellte klar, dass das Gesetz Fristen nur bei nicht oder schlecht erfüllten Leistungspflichten vorsieht, etwa bei notwendigen Schönheitsreparaturen. Hier aber hatte der Mieter die Räume nicht schonend und pfleglich behandelt. Deshalb muss er zahlen.