Wer eine Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis beschäftigt, für den ergeben sich folgende Verpflichtungen während der Mutterschutzfrist seiner Haushaltshilfe: Wie Vollzeitbeschäftigte haben Minijobber grundsätzlich Anrecht auf Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld innerhalb der Mutterschutzfrist. Der Arbeitgeber tritt zunächst in Vorkasse. Er kann sich die geleisteten Zahlungen aber erstatten lassen, wenn er eine entsprechende Umlage an die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft gezahlt hat - das geschieht automatisch bei Jobs, die über die Minijobzentrale angemeldet sind. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist abhängig vom Nettoentgelt: 390 Euro des Mutterschaftsgeldes trägt die Krankenkasse, den Differenzbetrag der Arbeitgeber. Die Mutterschutzfrist beginnt im Regelfall sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Kündigungen sind während der Schwangerschaft und auch während einer Elternzeit grundsätzlich nicht möglich.
Minijobs
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
| Kategorie: Geld und Recht | 15.03.2018